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12 (1856)
Entstehung
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bürg. Von jetzt ab werden die Nachrichten historisch sicher. Ottoschenkte nämlichdie ganze Gegend und den Gau (i>!>cs-m>) Aelmin undalle darin befindlichen Nutzungen, nämlich die Stadt (elviime»,) Gie-bichenftein mit ihrem Salzwerk und die übrigen Städte mit den dazugehörigen salzigen und nicht salzigen Gewässern" im I. 3)01 dem neugestifteten Erzbisthum, und bestätigte 905 diese Schenkung, was auchsein Sohn Otto ll. im Jahre 973 that. Unter den Salzwerkeu sindwahrscheinlich nicht die Quellen bei Giebichcnstein, sondern die bei Hallezu verstehen, da der Salzgehalt der ersteren so gering ist, daß die Salz-bercitung mir zu hohen Kosten verknüpft ist. Der Name Halle oder einähnlicher findet sich weder in den Schenkungsurkunden von Otto Z.,noch in denen von Otto li. Der Ort hieß vielmehr damalsoder l)i'»I>i'es«I (d. i. gute Soole), und soll erst im Jahre 93l denjetzigen Namen mit dem Stadtrecht erhalten haben. 1124 wird dieStadt als ein berühmter Mcßort genannt.

Die Stellung der Stadt unter den Erzbischöfen von Magde-burg ist frühzeitig aus einer direkten zn einer indirekten, zu einemloseren Abhängigkeitsverhältnisse gediehen, während Giebichenstein bisin die letzte Zeit ein unmittelbares Chatoullengut der erzbischöflichenKammer blieb. Die Erzbischöfe behielten zwar das Lehnörecht nament-lich über die Soolgüter, so wie die geistliche Jurisdiktion, das Münz-recht und andere Gefälle, allein ihre fortwährenden Geldverlegen-heiten, welchen die Stadt nicht selten abhalf, bewirkten, daß sie wenigstenszeitweilig viele Gerechtsame an die Stadt abtraten, besonders die welt-liche Rechtspflege, obgleich sie meist die Oberbelehnung der Nichterhatten. Dazu kam, daß die Stadt frühzeitig sich mit Wall und Grabenumgab, und die Erzbischöfe in der Regel sich zu gewissen Bedingungen,namentlich zur Verzichtleistung auf die Lehenswaare bei der ersten Be-lehnung (Antritt des Erzbischofs), verstehen mußten. Im besonderenhandelte es sich dabei fast stets um die Salz- oder Thalgüter, vonwelchen aber dennoch die Erzbischöfe einen Theil als Erbgut oder Tisch-antheil an sich zu bringen wußten. Diese Ueberlcgenhcit der Stadtänderte sich indeß unter Erzbischof Ernst, welcher, wie seine Nachfolgerbis zur Reformation, die Stadt durch seine Zwingburg sich unterwarf,ohne daß jedoch in den alten Gerechtsamen derselben Vieles geändertward, bis durch die Reformation, und noch vollständiger durch denAnfall des Erzstifts an Brandenburg (1680) das Vasallenthum undLehenswesen gebrochen ward und das moderne Staatslcben Platz griff.

Die ersten erheblichen Streitigkeiten zwischen der Stadtund dein Erzbischof, von welchen sichere historische Kunde vorhandenist, fallen in den Anfang des 13. Jahrhunderts, bei Gelegenheit derKämpfe zwischen dem Kaiser Friedrich il. und seinem Gegenkaiser OttoIV. Die Stadt schlug sich zu dem ersteren, während der ErzbischofAlbert i. es mit dem letzteren hielt. Otto !V. belagerte zwar im I.1212 die Stadt und verwüstete die Umgegend, mußte aber unverrichtcterSache abziehen, worauf sich Halle mit dem Erzbischof wieder aussöhnte,nachdem derselbe Friedrich's Rechte anerkannt hatte. Als in der FolgeErzbischof Rupert, um die Kosten für das Pallium zu. bestreitcn, dieim Erzbisthum wohnenden Juden auf das Härteste zu bedrücken un-chriftlich genug war, und mit seinen Plackereien auch gegen die in Halleansässigen vorgehen wollte, nahm sich derselben, unter der Behauptung,daß sie in seinem Schutze stünden, der Rath an, und sperrte dem heran-ziehenden Lehnsherren die Stadt, welche nun in den Jahren >260 undlil eine Belagerung aushalten mußte, die mit Unterwerfung undBrandschatzung endete, und den Juden fast ihre ganze Habe kostete.Indeß erlangte die Stadt doch so viel, daß Rupert vermöge der golde-nen Bulle Friedrich's II- von 1232, welche dergleichen Befestigungen inder Nähe der Stadt verbot, von der Befestigung Giebichenstein's ab-stand. Der Streit um die Lehngüter der Soole ward bei dieser Ver-anlassung nicht ohne Nachtheil für die Stadt auf Weiteres beigelegt,bis er unter Erzbischof Burchard (3307 gewählt) von Neuem ent-brannte. Burchard nämlich machte nicht bloß weit gehende Ansprüchean die Thalgüter, sondern bedrückte auch im Uebrigen seine Vasallenauf das Unerhörteste. Es blieb der Stadt nichts übrig, als mit Mag-

deburg unter dem 5. Februar >323 ein Schutz- und Trutzbündnißzu schließen, welches in späteren Zeiten oft erneuert ward. Neberhauptstellt sich von jetzt ab zwischen diesen beiden größesten Städten im Ew-stift eine bedeutende Solidarität und Gemeinschaft heraus, welche nichtwenig zur Ausbildung ihrer städtischen Verfassung beitrug und dieser inweitesten Kreisen Geltung verschaffte. Nicht bloß Leipzig, sondern selbstBreslau nahm das Magdeburg-Hallesche Stadtrecht zum Vorbilde.Noch im Jahre 1323 erfolgte der Fehdebrief der Stadt Halle an denErzbischof und die Fehde nahm ihren Anfang. Obgleich der Erzbischofauch den Bann und das Interdikt gegen die Stadt schleuderte, sokam doch noch in demselben Jahre ein Vergleich zu Stande, wobei derErzbischof im Wesentlichen nachgab, auf mehrere prätendirte Steuernverzichtete, die Stadt nicht zu verbauen und ihre Privilegien zu rei'pek-tiren versprach. Als er aber seine Versprechungen treulos brach, nah-men ihn die Magdeburger 1323 gefangen, und er ward bald daraufam 2>. September, in seinem Gefängnisse, wo auch Hallenser an derBewachung Theil nahmen, erschlagen. Daher von Neuem Bann undInterdikt aus der Hand seines Nachfolgers. Indeß trat ErzbischofOtto zu beiden Städten bald in ein freundschaftliches Verhältniß, undnahm die Kirchenstrafen von ihnen (3333). Halle trat ihm dagegen dasverpfändete Amt Giebichcnstein unter Verzicht auf die Pfandsumme ab.In den bald darauf wieder überHand nehmenden Räubereien desLandadels fanden die beiden Städte Gelegenheit und Bedürfniß, ihrBüudniß 1333 zu erneuern. Auf ihre Seite trat diesmal auch derfriedliebende Erzbischof Dietrich, welchen! dafür die Stadt Halle beider Wieverbefestigung von Giebichenstein kein Hinderniß in den Weglegte. Wie mit den meisten Erzbischöfen, so kam auch mit Peter(3373 -81) die Stadt in bedeutende Händel wegen der ersten Bc-lehnung und wegen anderer Differenzen, so daß, als sie die Huldigungverweigerte, sie von Kaiser Karl IV. sogar in die Acht erklärt ward,welche indeß nicht ausgeführt ward, indem Peter freiwillig resignirte.Der Streit ging wieder los mit Erzbischof Albert IV. wegen der erstenBelehnung, der Salzgüter, der Münze, der Juden u. s. w., überhauptwegen mehrerer Geldfordcrungen, welche der Erzbischof that. Alsnun dieser mit dein Banne vrohete, wirkte sich die Stadt bei dem Papste1390 eine dahin gehende Bulle aus, daß die Stadt wegen Geldschuldenmit dem Banne nicht belegt werden könne, worauf ein Vergleich er-folgte und der Erzbischof der Stadt das Privilegium ertheilte, daß sievor keine auswärtigen Gerichte, sondern nur vor das Tribunaldes Klosterprobstes zu St. Moritz in Halle gezogen werden solle, einPrivilegium, welches von vielen späteren Erzbischöfen bestätigt wäre.

Folgenschwerer wurden die Streitigkeiten mit Alberts Nachfolger,Günther. Anfangs zwar wußte er die beiden Städte zu trenne», sodaß Halle i303 ihm huldigte; bald aber gerieth er mit der letzteren ineinen heftigen Zwiespalt über die Abgaben von den Salzwerken, dieSalzgrasschaft und die Münze, welche bisher unter der Verwaltung desSalzgrafen gestanden hatte. Als nun Günther 1308 den Hans vonHedersleben zum Salz grasen bestellte, die Stadt aber der Mei-nung war, daß ihr die Ernennung zustehe, ließ der Rath am 12. «sept.1312, unter dein Vorwaude, daß die von ihm geschlagene Münze nichtprobehaltig sei, den von Hedersleben gefangen nehmen und nach kurzemProzeß öffentlich und lebendig verbrennen. Jetzt erging wider die StadtBann, Interdikt und Reichsacht; der Erzbischof zog mit einemHeer heran, verwüstete ihre Besitzthümer anßerhalb der Mauer auf dasFurchtbarste und belagerte sie 1313. Nach längerer vergeblicher Be-lagerung kam endlich ein Vergleich zu Staude, welcher für die Stadtziemlich uachtheilig ausfiel und ihr namentlich eine Zahlung von 1300" st.auferlegte. Nach einer Pause von einigen Jahren, während welcherbeide Theile durch die Hussiten in gemeinschaftliche Gefahr gerietben,brach 1322 ein neuer Streit über die Abgaben von den Salzquellenaus, welcher indeß friedlich beigelegt ward. Als im Jahre 1325 KaiürSigismund dem Kurfürst Friedrich von Sachsen das Burggra^cn-thum von Halle verlieh, und dieser selbst nach Halle kam, mu Kraftseines neuen Amtes am 22. Jan. 1420 den Schultheiß und die^el'övven

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