Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
363
Einzelbild herunterladen
 

Gerechtigkeiten.

die Lchnschäfereien für die Dorfschaften im Gericht Hanstein

sind schon oben S. 233 angegeben;die Gerichtsstrafen, Brüche, Forst-, Jagd- und Licent-Strafen

waren eine Folge der Gerichtsbarkeit;das Erbbegräbnis) in den Kirchen zu Gerbershausen, Rim-bach, Wahlhausen, Werleshausen, Hottenrode, Ers-hauscn und Töpfer, bis zu Anfang dieses Jahrhunderts,wo es aus polizeilichen Gründen untersagt war; welches dieErrichtung von gewölbten Erbbegräbnissen im nahen Walde beiRotcnbach, im Garten bei Besen Hausen und von Fricdhöfenbei Unterstein und Bornhagen veranlaßte. Aus demRittersitz des letztem wurde 1821 der Senior v. Hanstein nebstdessen Gattin, die sich zur katholischen Confession bekannten, beider Kirche zu Nimbach begraben.

Die frühere Ernennung der Orts-Schulzen, der Chirurgen(siehe 10) u. s. w.

das Manngeld von Fremden und Standgeld an Markttagen,die Zehntpfenniggelder von jedem verkauften oder vererbtenZinsgut,

die Küchen zinsen an Gänsen, Hahnen, Hühnern und Eiern,welche aber mit den Zehntpf. Geldern zu den vertheilten Ritter-gütern gehörten.

Endlich

das mit der Leibeigenschaft längst aufgehobene Recht für den Cou-sins zur Verheirathung den Betemund oder Beteil und beiErbfällen der Leibeignen das beste Haupt nach dem Tode desAckermanns ein Pferd nach dem Tode des Köthers eineKuh zu fordern wie solches mit dem erblich überlassenenVicedomamt an Heidenrich v. Hanstein 1241 übergegangen war.(Urkb. 20. 21.)

Ende des ersten Theils.