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1 (1856)
Entstehung
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359
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Gerechtigkeiten.

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und der Rath von Heiligenstadt am Dienstag nach guasimoclo^aniti1651, und übertrugen dem Hans Königshauer die verwüste-ten Stuben wieder bauen und einrichten und eine neue Pfannemachen zu lassen aus 5 Jahre. Acht Tage nach dem ersten gehal-tenen Bade zahlt dann Königshauer 48 Groschen wöchentlichund jede Woche, wozu Lorenz der ältere 20 Gulden beiträgtund der Rath zu Heiligenstadt 50 Gulden zu 40 Groschen Hcili-genstädtcr Wehre vorschießt, wofür die Badstube zum Unterpfanddient. Die zeitigen Lehnherrn Ditmar und Jost v. H. TilensSohn, haben darin eingewilligt und neben dem Rath zu Heiligen-stadt die Urkunde besiegelt.

Spätere Nachrichten, und wann diese Badstube eingegangen,finden sich nicht.

U) Musik und Tanz-Halton.

Schon 1680 wurde hierzu, sowie auch zum Lumpen-Sammeln die Erlaubniß ertheilt, und nach dem Familien-Con-fercnz-Protokoll vom 1. März (Urkb. 623. 41 wurde unter andernbeschlossen, daß falls ein Unterthan bei Taufen und HochzeitenMusik zu haben wünsche, und die im Gericht Haustein ansässigenSpiclleute ihm nicht anständen, solle er nur den Musikanten-MeisterHans Dicks in Heiligenstadt nehmen dürfen, der sich darumgemeldet. Die Senioren pflegten auch in einzelnen Fallen für einenTag Musik und Tanz zu verbieten. So ersuchte am 2. Juni 1666Thilo Reinhard von Linsingcn zu Birkefeld, welcherTrauer hatte, den Senior Hans v. H. auf Oberst ein demjungen Volk, welches in Birkefeld unter der Linde, auf PfingstenMusik und Tanz halten wollte, wegen seiner Trauer, wie herkömm-lich, solches zu verbieten. Antwort: Zugestanden und dem jungenVolk verboten.

Am 21. Juni 1765 wurde verfügt, daß beides, Musik undLmnpcnsammeln

im hiesigen Gericht, da solches ehedem auch geschehen, alskruetus jurislliationis an den Meistbietenden verpachtet^ werde.Im Jahr 1771 soll die Meistbietende Verpachtung der Musik Un-zufriedenheit unter den Bauern erregt und das Gerede verursacht