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1 (1856)
Entstehung
Seite
341
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Gerechtigkeiten.

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Burgemeistcr Meyer und die Räthe der beiden Städte beriefen sichdagegen auf die frühern Zitationen und den Ober-Amtsbcscheidvom 22. Aug. 1636.

Der Prozeß muß, etwa wegen den Kriegs-Unruhen, liegengebl ieben seyn, denn es findet sich erst am 9. April 1652 die vomSchultheißen und Burgemeistcr zu Allcndorf, auf Requisition be-wirkte Abhörung von 5 alten Zeugen,daß schon vor 50 Jahrenin Wahlhausen sowohl in den Adlichen Häufern, als von denWirthen, ja auch von den Bauern, Bier gebrauet und nebst frcm-den Bieren verseilet worden." Wrr ihnen aber solche Gerechtigkeitgegeben, und das Brauen erlaubt, das wissen sie nicht.

Indessen hatte auch die Gemeinde Hohengandern am 10.Sept. die v. H an st ein um den Consens zum Braurecht gebeten,und zwischen der Gemeinde Gerbers Hausen und dem Wirth zuRotcnbach war wegen BierbrauenS und Verkauf Streit entstanden,da den Verkauf in Fässern Gerbershausen, als ihrer Brau-Gcrechtigkeit zuwider, nicht gestatten wollte, und deshalb schriftlicheKlage eingeführt. In einer Confercnz der v. Hanstein zu Ger-bershausen am 29. Juli 1654 (Urkb. 586)ist zwischen bcedenPartheyen uff Veranlassung und Gutheißen der Gcrichts-Junkerein Oompromiss beliebet also und dergestalt, daß bcede Partheyenvor Johann Friedrich v. H. von 14 Tagen zu 14 Tagenschriftlich ausführen und ihre Notturft vorbringen, damit keintheil wider recht und Billigkeit beschweret, noch die entscheidungdieser Sache lange uffgehalten werde hernach Messen, dieActa inrotulicrcn und aufs eine ohnpartheische Juristen Facultät umAbfassung einer rechtmcßigcn Sentenz verschickt werden, und wasalda erkannt, ohne fernere Klage :c. verbleiben soll."

Dies dient zugleich als Beleg eines damaligen Gerichtsver-f ahrens, wobei der wirkliche Richter nicht gegenwärtig war, wenig-stens dessen nicht erwähnt wird, und die Gerichtöherrn selbst dieSache leiteten. Es ist Schade, daß von dem Erfolg sich nichtsvorfindet.

Ein ähnlicher Streit, der einige Jahre später inWahlh ausenzwischen der Gemeinde und dem Wirth des Obristlieutenauts v. H.wegen des Neihcbraucnö entstand, wurde in der Conferenz der v.

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