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Gerechtigkeiten,
Ort und Steina liegt die Wüstung Friedclö Hausen, jetzt wiedie übrige Länderei bebaut. Dort an der „Nagcluordt an der ge-„meiuen Heerstraße" soll der größte Theil des Bcsoldungslandesder Pfarrer zu Rimbach und Gerbershausen gelegen haben.In dem Vertrag von 1564 (llrkb. 425) zum vierten, kommen 2Acker Landes im Karen vor, welcher Theil des Feldes zur ehe-maligen Wüstung gehörte. Am 12. Nov. 1599 (Urkb. 512) be-schwerten sich deshalb der Pfarrer Jadocus Elbinghauscnund Johannes Kegelius und die beiden Kirchendiener zu Ger-bers Hausen bei den Churf. Mainzischen Räthen, daß ihnen ihrjährl. Gehalt, den sie auf 69 Malter purtim angeben, von den ».Hanstein eingezogen worden und den Prävicanten zugewandt werde.
Die Herzoge von Braunschweig-Lüneburg dagegen verwandteneinen Theil der Klostergüter zwar ebenfalls später für die UniversitätGöttingen, die übrigen aber, wie das in der Nähe befindliche KlosterMariengarten und das in Göttingen 8w<z Cruois zum allgemeinenKirchenfonds, dessen Verwaltung in Hannover noch jetzt besteht.
Bei einer unter der Mainzischen Regierung bis in die neuesteZeit mangelnden evangelischen Oberbehörde mußten die Patroneselbst die Aussicht führen. So übernahm in einer Familienversamiu-lung zu Gerbershausen am 19. Nov. 1710 Caspar v. H.auf Oberstein, Domherr zu Merseburg (7 1713), den Auftrag,„den beiden Herren Pfarrs zu Wahlhausen und Werelds-«hausen, wegen einiger verfänglichen Reden, behörige remmi-"Stration zu thun." In der Confcrenz das. vom 2. Juni 1746wurde dem Sammtrichter aufgetragen ein Dehortationsschreibcn anPf. Zacharias Dürre in Werleshausen (Zachar. Görnerwar 1747 sein Nachfolger) wegen dessen seitherigen sehr Übeln Auf-führung — sowie ein Monitorium an Pf. Riener in Wahl-hausen auf Bezahlung der ihm dictirtcn 20 Thlr. Strafe wegennicht beobachten Proclamation seiner Tochter — zu erlassen.
Kirchen-Ordnung. — In der am 3. April 1770 zuBornhagen gehaltenen Familien-Confercnz machte der für dasFamilienwohl sehr thätige Oberhauptmann zu Münden, Joh-Carl Friedr. v. H. auf Oberstein (ck 1796) den Vorschlugdie Feier einiger Heiligen- und dritten Festtage abzuschaffen M