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1 (1856)
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Gerechtigkeiten.

Sanne-r, Pastor zu Reckershausen und Hottenrodt, daer 70 Jahre alt, und 40 Jahre sein Amt an allen Sonntagen -»/ausgenommen da das Land wegen der Pestilenz verschlossen war-verrichtet, seiner großen Leibesschwachheit wegen, ihm ein gott-seliges Suksieetum als Gehülfe zu geben."

Früher war Hotten rode ein Patronat der von Boden-hausen und Kerstlingerode, und nach der letztern Ausstechendurch Christophs v. Kerstlingerode Tode 1041 kam der Theilderselben an die v. H. zu Besenhausen (Urkb.579) und Anfangdes vor. Jahrh. (1718) war es zwischen Curt Odomar v. Vo-denhausen und Carl Philipp v. H. auf Bescnhausenstreitig. Am 30. April 1721 erhielt der General-SuperintendentJoh. Daniel Butemeister zu Göttingen den Auftrag, denauf die Hottenrodcr Pfarre ordinirten Ehrn Joh. Kelter bornzu introduciren, und ersuchte den v. H. zu Besen Hausen demAkt beizuwohnen. Eben so beauftragte das Consistorium zu Han-nover am 6. Nov. 1794 den General-Superintendenten zu Giit-tingen den von den v. Boden Hausen und v. Han st ein prä-sentirten Candidaten Zinserling der vacanten Kirch-GemcindeRückeröhausen und Hottenrode vorzustellen und cineProbe-prcdigt halten zu lassen, um demnächst eine ordentliche Voeatio»zu erlangen. Die Acquisition dieses Patronats mag auch wohlden Besitzer von Bcsenhausen, Hans Hermann geb. 1610,der 1635 an der Bestallung des Pf. Holtzmann zum Pfarrernach Bornhagcn Theil genommen (S. 304) veranlaßt habe»,der Besetzung dieser Stelle durch Pf. Stitz 1076 zu entsage».(S. 306.) Nachdem der Ritter-Gutsbesitzer v. Bodcnhauscn i»Niedcrgandcrn in der neuern Zeit eine Capelle erbaut, ist der Got-tesdienst von der Hottenrodcr Kirche dahin verlegt, und wird vondem Pfarrer zu Reckershausen in der neuen Capelle geholte»,wahrend Hottcnrode nur zu den Leichcnpredigten benutzt wirrund der Kirchhof um die Kirche die Todten von Niedcrgandcr»und Bcsenhausen aufnimmt. Das Erbbegräbniß früher in deinletztem Rittersitz selbst, ist seit einigen Jahren in ein Gewölbe ver-legt, das sich in einem großen Garten befindet. (S. 173.)

Für die Patronat-Kirchen und Schulen ihres Gerichts sorgte»