Gerechtigkeiten,
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«zu Niedergandcrn" (im Hannoverschen) «um nächsten Sonntag«zu Oberstein eine Predigt abzulegen, und dann ferner wegen«Verrichtung des Gottesdienstes und seines Salarii Verhandlung«zu pflegen," welcher dann auch am 2, Dcc. 1638 von Friedrichv. Haustein auf Oberstem und von Margarethe Catha-rinc, Wittib des Georg Thilo auf Unter stein, geb. v. Bcrga
— und von den Vormündern ihrer Kinder, Balten v. Tastun-g cn und Caspar und Friedrich v. H. dergestalt bestellt wurde,daß er von Advent 1638 bis heil. Pfingsten 1639 alle Sonntage,Fest- und Feiertage eine Predigt zu Ober- und Unter-Steinhalten und dafür von jedem 15 Thlr. Salair und halbjährige Be-stallung erhalten solle. Hierin ist Bornhagen ausgeschlossen. Esscheint aber längere Zeit so fortgedauert zu haben, denn 1660 wandtesich Hans v. Hanst. auf Oberstem an Joh. Siegfried zuErsHausen, um ihn zur Theilnahme an den Gehalt des Pfarrers
— wahrscheinlich in Beziehung auf sein Gut, den Vornhof, inVornhagcn — zu vermögen. Dieser erwiederte aber am 9. April1660, daß er von der Töpferschen Besoldung nichts nehmen könne,weil es ein Vermächtniß an die Schule sey.
Indessen war der verheerende Religionskrieg 1648 durch denFrieden zu Osnabrück beendigt und in demselben, zu Beseitigungder religiösen Streitigkeiten in einzelnen Orten, der 1. Jan. 1624als Normal-Jahr dahin bestimmt worden, daß in Zukunft dasjenigeGlaubensbekenntniß, sey es das evangelische oder das katholische,in jedem Orte geltend und herrschend seyn solle, welches an jenemTage daselbst ausgeübt worden sey. Nun war aber bereits imJahre 1623 das Eichsfeld, namentlich der nördliche Theil des Ge-richts Haustein, die um die Burg Hanstein gelegenen Dörfer,von Tilly's Hcerschaaren besetzt und die darin bestellten katholischenPriester geschützt worden, während die im Süden an der Werragelegenen durch hohe Berge abgesonderte Dörfer befreit und mitihren Geistlichen der neuen Lehre treu geblieben waren. Hiernachsind die 3 Patronat-Kirchspiele Werleshausen, Wahlhausenund Töpfer der cvangel, Confcssion zugethan und die Besetzungder dastgcn Patronat-Pfarreien der Familie v. H. geblieben. Da-gegen wurde schon 1649 auf Befehl des Erzbischofs Joh. Philipp
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