Gerechtigkeiten.
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und Gerichtsdiener Brückmann ein. Die Antwort des Präsi-diums rc. vom 28. März bemerkte darauf„daß die Anweisung der resp. 5 und 5 an den Justitiar und„Actuar von den Ucberschüssen der Sporteln .unzulässig ist, da„diese auf die beabsichtigte Art und als solche niemals als ein„Theil des Gehalts assignirt werden dürfen. Will die Familie„den Gehalt künftig erhöhen, so muß dies für immer Statt finden."
Gewiß sehr verständig und angemessen!
Der Justitiar erhielt demnach als Gehalt jährlich 10 Malter Rog-gen, 12 Malter Hafer und 510 Thlr. Geld. Der Actuar 10Malter Roggen und 340 Thlr. Geld.
Nachdem diese Bestallungen auf die vorgeschriebene Art vonden Senioren eingesandt worden, erklärte das Präsidium durchSchreiben vom 14. April 1815 nunmehr „das von Hanstcin'sche„Gcsammtgericht von Hanstein-Schachtebich und von Hanstein-Töpser„und Lehna für vollständig organisirt, macht dies dem Königl.„Land- und Stadtgericht zu Heiligcnstadt bekannt, mit der Anwei-sung sich nunmehr aller weitem Jurisdiction darin zu enthalten„und beauftragt den Stadt- und Landgerichts-Director Kolli gs„den Gerichtöhalter zu verpflichten, welcher dann die Vcreidung„des Actuars und Gerichtsdicners vornehmen soll.
Dies ist dann auch am 26. April 1815 in der Gerichtsstubein Bornhagen geschehen; sowie denn auch auf Betreiben desLandes-Directors Göbel in Heilig enstadt das Institut derSchulzengcrichte wiederhergestellt und die Schulzen der einzelnenGemeinden von den Senioren vorgeschlagen und ernannt wurden.
Indessen hatte die Oberlandesgerichts-Commission zu Hal-drrstadt am 2. April 1816 mehrere Mängel an den Gefängnissenzu Bornhagen, namentlich an Ofen w. gerügt. Dies mochtedie Senioren mit veranlaßt haben, auf eine Verlegung des Gerichtsnach Wahlhausen im Nov. 1816 anzutragen, welche dann auch amEnde erfolgte, nachdem Brodmann, der vom 1. April 1815 biszum letzten December 1816 Justitiar war, abgegangen, für den-selben der vorgeschlagene Lehn-Secretarius nicht angenommen, anSvn tags Stelle ein neuer Actuarius, J.G.Wagner, angestelltund endlich in dem Stadt- und Landgcrichts-Referendarius Streck er
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