29»
Gerechtigkeiten.
Franzosen bei ihren Durchmärschen nicht mehr zu Feinden hatte,obgleich sie dieselben noch immer als solche ansah, und sie durchdie erhöhten Steuern allerlei Art viel gedrückt wurde. Die Ge-richtsbarkeit der v. H. ging nun auch verloren, der Gerichtsbczülwurde in mehrere Cantone oder Friedcnsgcrichte, nach Allendorf,Udra, Ershausen, wo der Lehn-Secretarius Sontag Frie-densrichter war, zerrissen. Den grösten Theil des alten Gerichtsmachte der Canton Gerbershausen aus. wo der AmtmannReiter Friedensrichter, und nach ihm FicinuS es wurde, der inBorn Hagen wohnte.
Nach der Schlacht bei Leipzig 18. Oct. 1813 nahm Preußenwieder Besitz vom Eichsfeld und das königl. Patent vom 9. Sept.1814 stellte die Patrimonial-Gerichtsbarkeit dergestalt wieder her,daß den vormaligen Gerichtshcrrn die Civil-, nicht aber die Cri-minal-Jurisdiction, wieder eingeräumt werden sollte. Zugleich ver-fügte die nach §. 20 des Patents ertheilte Jnstruction §. 11.»Daß, wenn die Güter eines zur Patrimonial-GcrichtsbeM«berechtigten Gutsherrn ein unzertreunt beisammen liegendes»Ganze bilden, so daß für sie allein ein gehörig besetztes Gericht»constituirt werden kann, dasselbe die Benennung eines zc. eid-lichen Patrimonial-Gerichts führen solle."
Am 2. Febr. 1815 baten die beiden Senioren v. H. Kanumcrherr zu Rotenbach und Obcr-Landes-Gerichtsrath zu Wahl-hau scn bei dem Präsidium der Konigl. Ober-Land-Gcrichtö-Cviii-mission in Halbcrstadt (Biedersee) um Wiederverlcihung desPatrimonial-Gerichts. Das Antwortschreiben vom 10. dess. geneh-migte den vorgeschlagenen Justitiar, Theodor Brodmann, und Ak-tuar Joh. Chr. Fr. Sontag, mit dem Zusatz, »daß nach dem au-fgeführten §. 11 für solches Gericht das Prädikat Amt und für"dessen Gcrichtshalter der Titel Justiz-Amtmann nicht Statt"finden könne." Wenn übrigens die Fonds zur Reichung der Be-soldungen w. das erforderliche Gerichtslokal und Gefängnisse;c.bis 1. April nachgewiesen werde, so könne von Seiten der Com-mission das Gericht für organisirt erklärt werden.
Die Senioren reichten darauf am 17. März durch Brod-m ann das Nöthige nebst den Bestallungen für die beiden Beamten