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Gerechtigkeiten.
Sickenberg zu Bürgen gestellt, welche sich mit Hand gegebenerTreu e an Eidesstatt verpflichteten, die versprochenen Reparaturen zubewirken, und für welche der Sammtrichtcr I. Ernst Hane, -oder Henne, wie für Krause — untersiegelte.
Dieses Recht Urfehden zu verlangen, wurde denen von Han-stein vom Oberland-Gericht zu H eiligenstad t am 14. Oct,1718 beschränkt und solches am 30. Jan. 1719 wiederholt, wohl,um überflüssige Eide und voreilige Verhaftungen zu verhüten.
Von dem Gericht in Ers Hausen, das damals noch nichtmit d em Gesammt-Gericht vereinigt war, findet sich am 22. Juni1699 ein Holzdicbstahl bemerkt, indem 2 Einwohner von Töpfer,welche im Greifensteinschen Walde Holz gestohlen, jeder eine Welle,welche ihnen abgenommen wurde, obgleich sie sich entschuldigen,„daß umb Bezahlung kein Holst überkommen könnten, dasselbe aber„zum Brothbackcn benötbigt gewesen," in 2 Gld. Strafe oder ZTage und 2 Nächte Gefängniß vcrurthcilt wurden.
Die Dcfensoren der Jnquisiten wurden, weil sich wohl inW ahlhausen keine dazu geschickte Personen oder Advokaten be-fanden, aus der Ferne geholt. Hcinr. Albr. Weber mußteam22. Febr. 1717 deshalb von Eseh wege in Hessen nach dem SWHanstein kommen, ,/um in ouusa Hcnr. David Weisen's und„dessen Eheweibs in punoto kurti äc eriminm, inkornmtian einzuholen,,/eine Defensionsschrift auszufertigen u. f. w." Er berechnete füralle seine Bemühungen und Reisekosten in dieser Sache 8 Thlr.2 Alb. 4 Hlr.
Am 11. Oct. 1717 ist bemerkt: daß Andres Hesse denSt aubbesen bekommen und des Landes verwiesen worden. DerGerichtsplast war in Gerbcrshausen und die Gcrichtsschöffc»von 6 Dörfern, Hol) eng and crn, Lindewerra, Werleshau-sen, Mackcnrodc, Wahlhausen und Rimbach waren dabeigegenwärtig, und wurden hernach auch der Gcrichtsdicner und seineFrau, gespeist. Sie verzehrten mit Essen 2 Thlr.; für den Trual2 Alb.
Am 7. Nov. 1770 wurde eine Churf. Verordnung publiciri,welche wegen der Pest die Tag- und Nachtwachen bei 5 Gld.Strafe anbefiehlt.