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1 (1856)
Entstehung
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284
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Gerechtigkeiten.

»unßcrn Hierzu Committirten gestanden, undt Recht gegeben, oder»genommen, Allcrmaßcn dann ^.o. 165ä in Lausn Herren Ernst»Friedrich undt Adolph Ernst Gevettern v. H. contra den"damahligen Pfarrer Sebastian Weber in puncto injuriarumgeschehen, ^.o 1669 den 8. Febr. ist derselbe Pfarrer von Hain»ßen Döncn vor unßerm Gerichte inM-iarmn belanget undt die»Sache daselbst erörtert, sogar ohne alle Widersprcchung des Churs»Oberamts, ohncrachtct es, laut der Beylage, wißenschafft von sol-»cker jnjuiion Clage erhalten.

(Diese Beilage ist eine Aufforderung des Oberamts an die Richtnund Schössen des Gerichts Hanstcin, dem supplicirenden Dönescn, und jun. den vorenthaltenen Schein auszustellen, da ja diebetreffende Sache contra den Pfarrer Sebastian von ihmverglichen und beigelegt sey.)

"Desgleichen ist der jetzige Pfarrer Joh. Hoppcnstcdt vor miß»einiger Diffamation von Philipp Jbcnßen belanget, vorgefor-»dert undt der Sache am 26. Martii (678 ihre Abhelfliche maße"gegeben worden. Wie auch in t. 1679 derselbe von seinen Pfarr-»kindcrn in ?rottorolle einiger Nachlässigkeit im Predigen bckta-»get, ist den 7. ^prilis besagten Jahrs citirct und seines Amts,/erinnert worden. Geben im Gerichte Hanstein 19. Mai 1683."

Die Litteralicn enthalten noch ein Schreiben des oben ge-nannten Präsidenten zu Celle vom 39. Mai 1683 an den Km-mainzischen Rath, Obcramtmann, die Landrichter auch Räthe desEichsfcldes: »sie hätten die Verfügung zu thun, damit dergl. prä-"judicirliche Eingriffe eingestellt und gutes freund-nachbarliches Ver-trauen erhalten werden möge." Dabei ist bemerkt: "Ist aus"gewissen Ursachen nicht abgegangen." Man scheint vom Ober-amt selbst nachgelassen zu haben.

Von der Verwaltung der Justiz gilt gewiß auch das, wasder große Dichter vom Besten Staat und von der BestenFrau sagt:

Woran erkenn' ich den Besten Staat?

Woran du die BesteFrau k ennst; daran, mein Freund,

Daß man von beiden nicht spricht.