Gceechtigknten.
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Der Lehnknecht erhielt nach einer Notiz el. ck, BornhagenD 27. Juni 1715 »für Montirung und Rock abcrmal 8 Thlr.„
Die Senioren der Familie waren mit der Oberaufsicht auf' das Gesammtgericht beauftragt. Nach einem Original-Protokoll6. ck. Wahlhausen den 3. April 1682 bevollmächtigten Sämmt-liche v. H., statt ihres weit abwohnenden kränklichen und in hohemAlter stehenden zeitigen Acltestcn Johann Siegfried v, H. (auf^ ErsHausen, war seit 1672 Senior und starb 1696) den Hansv. H- Erbherrn auf Ob erst ein und Curt Christian v. H. aufDWerleshauscn mit der Uebernchmung der Gcrichtsangelegcn-heitcn. Es haben unterschrieben und untersiegelt: Ioh. Siegfried,Caspar Georg, Raban, Joh. Ernst Friedrich, GeorgValzer, Hans Caspar, Georg Philipp, Joh. Ludwigund Caspar Bernhard v. Hanstein.
Noch verdienen hier die Namen der Männer bemerkt zu wer-den, welche in einem Zeitraum von beinahe 260 Jahren Beamtendes Sammtgerichts waren:
Am4. Oct. 1659 erscheint zuerst Ernst Casimir Bcrklin gals Lehnschrcibcr. Am 14. Juni 1663 stellten zu Nieder st ein (Un-terstem) Jost Dietrich, Joh. Christoph und Ernst v. H. demHrn. Christoffel Georg Melberg von Mülhausen denBe-stellungsbricfals Sammtschreiber aus. Im Jahr 1643 war J o-hannHcnne (Urkb. 572) und 1664 war Nicolaus RückeißcnSammtrichter und am 1. März 1680 wurde Johann Dictcri chBirkenstamb zum Richter mit einer Bestallung von 14 Thlr.aus den jährlich fallenden Bußgeldern zu nehmen, — und ein(ungenannter) Schreiber des Joh. Siegfried v. H. auf Ers-hausen mit 30 Thlr. zum Lehnschreiber angenommen, „soll«sich aber sofort im Gericht Hanstein niederlassen, damit man seiner«habhaft werden könne." (Urkb. 623.)
Am 21. Sept. 1683 (Urkb. 627) war Joh. Ludwig Eck-hard Hanstcinscher Richter, denn er wurde zu Empfangnahme derSchwarzburgsche Lehen — zur Zeit der Pest — nach Sondcrs-hausen geschickt; sowie Claus Meyer Lehnknecht. (S. 231.)
Wegen dieser „eingeschlichenen Contagion" wurden auch vonden v. H. 2 Chirurgen „zu ihren selbst eignen, auch der Unter-