Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
259
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IZ, Ungeteilter Lehnbesch.

Ob erst ein: Mühlenzins 7 Alb.

Ershausen: 8 ,,

Bornhagen: Coburg. Hof, Mühlenzins 1 THIr. 17 Alb. 8pf

2 Hahne, 1 Huhn und 30 Eier.

Verkaust wurde sie 1752 für 400 THIr., 1779 für 540 Thlr.,die aber wegen des schlechten Geldes auf 300 THIr. reducirt wur-den, 1794 für 640 Thlr., aber wegen der Erbportion mit 440Thlr. vcrlehnrechtet, 1803 für 1000 THIr.

8) Die Mühle zu Arens Hausen, zinsete den folgenden 4Gütern Fruchtzinsen an Korn und Hafer, Küchcnzins, Haus-,Grund-, Mühlenzins und Dienstgeld. Bei dem Anschlag an denMüller Philipp Stubcnitzky von Seiten seines Vaters am 17. März1800 für 1200 Thlr. ertrug es nach Abzug seiner Erbportion von171 Thlr. 17H gGr. an Lchngeld 102Thlr.19gGr.2pf. u. davon

Besenhausen .... 57 Thlr. 2 gGr. 8 pf.Oberstem ..... 10 2 3Wahlhauscn u. Geiömar 22 4 ,, 12Ershausen 13 9 ,, 11 "

9) Unter dem Namen der Wüsten Mühle, kommt nochein Haus und Hof zu Thalwenden vor, den Claus Teich-manns Kinder an ihren Schwager Hottenrodt für 50 Thlr»am 18. Nov. 1701 verkauften (Urkb. 637). Es muß eine ge-meinschaftliche Mühle gewesen seyn, weil nach dem vorhandenenKaufvertrag mehrere der Familie von Hanstein in diesen Kaufconsentircn, nämlich (Taf.7) Caspar Rudolf v. H., (Taf. 14)J.E.Friedrich(Taf. 12) Caspar- (Taf.11) Joh. Adolf Margarethe Elisabeth Heinr. Ernst Emanuel.

Die Vertheilung der 10 Proc. geschah wie gewöhnlich nachVerhältniß der Zinsen.

Wir wenden uns nun bei dem ungetheilten Güterbefch (S.231. 253) zu den

III. Gerechtigkeiten,

welche ebenfalls zu den Passiv-Mann-Lehen zu rechnen sind, dasie sich auf die Lchnbriefe gründen. Dahin gehört

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