n. Ungetheilttr Lehnbesitz.
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senplätzcn, H Acker Land und eine Mühlenstätte, welche letztereaber Mannlchen seyn sollte, zinsetc anGut Unterstcin jährl. 1 Sch. Korn, 1 Sch. Hafer, 20Alb.
Mühlcnzins, ein Rauchhuhn und einen Tag Dienst.Unterhof Wahlhausen dasselbe, nur anstatt des Rauchhuhns2 Hahne und 30 Eier.
Der Verkauf geschah1721 für 500 Thlr.
1746 beim Gericht zu Gerbershausen nach Meistgcbot, für710 Thlr., von dem die auswärtigen Käufer aus Hessenwieder abgegangen, für 600 Thlr.
1785 beim Gericht zu Wahlhausen für 400Thlr., wovon je-desmal die 10 Proc. nach gleichen Theilen an die beidenHäuser vertheilt wurden.
3) Die Mühle zu Mackenrode, genannt dieBeckmühle,mit 18 Acker Land und 2 Acker Wiesen, sämmtl. v. Hanst. zinö-und lchnbar, nämlich an
Oberhof Wahlhausen i
Unterhof » an jeden 14 Alb. Mühlcnzins.
Unterstein !
Ob er st ein deögl. 7 Alb. 9 Hlr.
Dahin versetzt: Dienstg. an Ober-Ellen 1 Thlr. 1 Alb. 4 Hlr.Besen Hausen Mühlenzins 21 Alb. 4 Hlr.
Ers Hausen dcsgl. 6 Alb. 11 Hlr.
Verkauft wurde diese Mühle unter gewöhnlicher Vertheilungdes Lehngcldes
1719 zu 600 Thlr.; 1740 gegen die Mühle zu Röhrig vertauscht
mit 80 Thlr. Aufgeld;
1754 verkauft zu 1000 Thlr.; 1764 zu 250 Thlr.;
1793 zu 240 Thlr.; 1794 zu 33iz Thlr. u. 1798 zu 380 Thlr.
4) Die Untermühle zu Wahlhausen zinsete anWahlhauscn Unterhof: Grundgeld 1 Thlr. 12 gGr. 9 pf.,
2z Sch. Korn, 2z Sch. Hafer, z Huhn, 1 Diensttag mit 2 gGr.Das. Oberhof: Grundgeld 1 Thlr. 10 Alb., iz Sch. Korn,,iz Sch. Hafer, z Hahn.
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