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IZ. Uiigethcilter Lehnbcsiy.
1750—60 betrugen die Anlagen . 1158 Thlr.
und die Zchrungskosten 367 /, und1771 die Ertra-Steucr ü Quartal 49 bis 59 Thlr.und rittcrschaftliche Anlagen 68 Thlr.
Diese Lehnrechnungen wurden vom Hochgericht zu Hoch-gericht d. h. von Michälis zu Michälis geführt, aber mehr-mals wurden sie erst nach 20 Jahren zusammen gestellt, nach mehr-maliger ernstlicher Erinnerung der Senioren. Später kam nochdie Straf-Buß-Rechnung hinzu, die vom 6. Oct. 17M eine Ein-nahme von 184 Thlr. 23 gGr. und eine Ausgabe von 51 Thlr.,somit einen Vorrath von 133 Thlr. nachwicß, von da an abereine gemeinschaftliche Rechnung mit den Lehn- und Pachtgeldernausmachte, bis später auch diese Geldstrafen aufhörten.
In den Lehnrechnungcn17^ ha tte der Lchnschrc i ber Anton Blankenheim 659 Thlr.14 gGr. 10 Pf. überzahlt, die er auch sofort in HciligenstMeinklagte, und da, wie es scheint, die Acten an eine auswärtigeFacultät verschickt wurden — sich noch folgende Notiz findet:Hr. Blankenheim zahlte im heutigen tm-mino inrotulati«das gewöhnliche lülml ü 2 fl. Hciligenstadt den 10. Febr. 172l.
Adam Würschmidt.Dieser Prozeß muß übrigens lange geda uert haben, denn erst1752 findet sich die Bemerkung: die v. H. werden von deinOberlandesgcricht zu Hciligenstadt verurtheilt, den Blanken-heimschen Erben 600 Thlr. zu bezahlen.
17HH des Lchnschreibers Joh. Georg Könitzcr waren 329 TM
ausgeliehen und 228 Thlr. 15 gGr. 1 Pf. Verrath; sowie17^ 1 Thlr. 21 Sgr. 75 Sgr. Vorrath.
Abgeschlossen sind diese Rechnungen vom Gesammt- RichterJustus Gottlicb Bilieb zu Hohengandern am 19. März1734. Die von17W sind vom Lchnschrciber Fricdr. Wilh. Nühling, aber ohne
Abschluß. Die von175K vo m Gcri ch ts-Actuar Ernst Lüder Sontag enthalten eineUeberzahlung von 115 Thlr. 14 gGr. 10 Pf., welche auf M