Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
250
Einzelbild herunterladen
 

230

IZ. Uiigethcilter Lehnbcsiy.

175060 betrugen die Anlagen . 1158 Thlr.

und die Zchrungskosten 367 /, und1771 die Ertra-Steucr ü Quartal 49 bis 59 Thlr.und rittcrschaftliche Anlagen 68 Thlr.

Diese Lehnrechnungen wurden vom Hochgericht zu Hoch-gericht d. h. von Michälis zu Michälis geführt, aber mehr-mals wurden sie erst nach 20 Jahren zusammen gestellt, nach mehr-maliger ernstlicher Erinnerung der Senioren. Später kam nochdie Straf-Buß-Rechnung hinzu, die vom 6. Oct. 17M eine Ein-nahme von 184 Thlr. 23 gGr. und eine Ausgabe von 51 Thlr.,somit einen Vorrath von 133 Thlr. nachwicß, von da an abereine gemeinschaftliche Rechnung mit den Lehn- und Pachtgeldernausmachte, bis später auch diese Geldstrafen aufhörten.

In den Lehnrechnungcn17^ ha tte der Lchnschrc i ber Anton Blankenheim 659 Thlr.14 gGr. 10 Pf. überzahlt, die er auch sofort in HciligenstMeinklagte, und da, wie es scheint, die Acten an eine auswärtigeFacultät verschickt wurden sich noch folgende Notiz findet:Hr. Blankenheim zahlte im heutigen tm-mino inrotulati«das gewöhnliche lülml ü 2 fl. Hciligenstadt den 10. Febr. 172l.

Adam Würschmidt.Dieser Prozeß muß übrigens lange geda uert haben, denn erst1752 findet sich die Bemerkung: die v. H. werden von deinOberlandesgcricht zu Hciligenstadt verurtheilt, den Blanken-heimschen Erben 600 Thlr. zu bezahlen.

17HH des Lchnschreibers Joh. Georg Könitzcr waren 329 TM

ausgeliehen und 228 Thlr. 15 gGr. 1 Pf. Verrath; sowie17^ 1 Thlr. 21 Sgr. 75 Sgr. Vorrath.

Abgeschlossen sind diese Rechnungen vom Gesammt- RichterJustus Gottlicb Bilieb zu Hohengandern am 19. März1734. Die von17W sind vom Lchnschrciber Fricdr. Wilh. Nühling, aber ohne

Abschluß. Die von175K vo m Gcri ch ts-Actuar Ernst Lüder Sontag enthalten eineUeberzahlung von 115 Thlr. 14 gGr. 10 Pf., welche auf M