n. Nngctheilter Lchnbesiß.
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für jeden Fall, das für die Lehen im Hannöverschen noch jetztnach Kasscngcld berechnet und mit einem Aufgeld von 3 gGr.auf den Thaler berichtigt wird. Das Schreib gebühr ist vonH bis zu 5 Thlr. oder von 1 bis 6 Kopfstück (ü 5 gGr.) —sowie das Muth gebühr bis zu einem Thlr. oder von ^ bis 6Kopfstück, sowie für den Lchnknecht bis zu 2^ Thlr. oder von^ bis zu 3 Kopfstück angesetzt.
Das Lchngcld floß in die Lehnkassc des Lehnherrn, welchesvon den vielen Vasallen nicht unbedeutend war und z. B. in dendrei Lchntagcn von 1661 625 Thlr. 26 Alb. 16 Hlr. betrug,wobei mehrere nicht erschienen waren, andere Nachlaß erhielten,und mehrere, wie das Hospital zu Hofgeiömar mit 25 Thlr. imRückstand verblieben, sowie David von Schnehen, der umDelation bat, wegen nothwendiger Reise, und weil er den Fallnicht gewußt. »Ihm wurde, — wie es im Protokoll heist —»ein guter Filtz und Verweis gegeben."
Die Muth- und Schrcibgebührcn zogen der Richter undLchnschrcibcr, sowie die Knechtgcbühren der Lehnknecht, der spä-ter Lehnbote genannt und dem durch Beschluß ck. ck. Ershausen7. Mai 1672 jedem noch ein Maas Bier zugeben verfügt wurde.
Von den geführten Lchnrcchnungcn sind noch mehrere vor-handen, nämlich von den Jahren 1629, 1686, 1688 — 1692.In den frühern Jahren scheinen keine geführt worden zu seyn,indem sich in den ältern Lehn-Protokollcn mehrmals die Bemer-kung befindet, daß von den eingegangenen Geldern die Zehrungs-und andere Kosten berichtigt worden und das übrige vom Seniorzu sich genommen sey, der sich dann später mit den Vettern deshalbberechnete. Aus dem vorigen Jahrhundert finden sie sich noch vor:von 1763 und 1764, geführt vom Lehnschreiber Schauzius,» 1716 — 1721 vom Lehnschreiber Blanke nheim,» 1726 — 1731 ,, „ Könitzer,» 1732 — 1735 war die Lehnschreiberstelle vacant und
deshalb keine Lehnsrcchnung übergeben.« 1736 — 1746 vom Lehnschreiber Rühling,» 1746 — 1771 „ „ E. L- Sontag, dereine Caution von 866 Thlr. eingelegt;
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