Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
230
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VIl, Lehen der Grafen von Schwarzburg.

Auszahlung der Halbschied dieses Cammerlehens beantragt, welchesdie Grafen verweigert, weil sie den Consens aller Interessentenund verlangten, daß jede Quittung von Allen v. H. unterschrie-ben würde. Die Auszahlung unterblieb daher und J oh. Sieg-fried v. H. guittirte noch am 8. Nov. 1679 über 59 rhcin. Gul-den zu 21 gGr., obgleich man schon das Jahr vorher die Reichs-florin in schlechte Gulden verwandeln wollte, die man 1683 inmcisnische Gulden festsetzte und so verzinste.

Als im Jahr 1683 das Lehn nach des Grafen LudwigGünther von Schwarzburg Absterben wieder empfangenwerden sollte, entschuldigte sich der Senior Joh. Siegfried zuErs Hausen in einem Schreiben vom 8. Juli 1683 an Canzlerund Räthe zuSondershausen dem er 6 Rthlr. »ckisorotion«beigefügt »daß er auch den ihm und seiner Familie gesetzte»»zweiten Termin zur Wiedcrcmpfahung der Cammcrlchen versäumt»habe, weil 1682 die leidige Contagion hiesiges landt, ja sogar»einige nicht i Stunde weit von hier entlegene Dorffe wirklich»ergriffen und grausam gewütet, wodurch dann sowohl hiesiges»gantze landt, alß auch besonders diese Nachbarschafftcn in eine»solche spenge und noch wehrenden Bann von allen angrenzenden Herr-schaften geschlagen, und alle Communication dergestalt abgeschnitten»worden, daß ich von denen großentheilß außer hicßigcn Lande in»Franken, Heßcn undt andcrßwo geseßenen mitbelchnten die erfor-derte Vollmacht und Lehnwehren unmuglich zur Handt schaffen»können."

Bei dieser Gelegenheit, wo die 59 fl. Zinsen von Michälis1682 zurückgeblieben und die für 1683 hinzugekommen waren underhoben werden sollten, fand es sich, daß der Hofmarschall undGeheime Rath v. H. zu Gotha die vorjährigen Zinsen eingenommenhatte, »hinter sämbtlichcn v. H. Wissen."

Der Lehnbrief von Sondershausen vom 13. Sept. 1633wurde von Christian Wilhelm und Anton Günther derVier Grafen an Joh. Siegfried v. H. u. s. w. auf die ge-wöhnliche Weise auf das Cammerlchn ertheilt und mit einem sehrgroßen Siegel versehen.

Zum Empfang des Lehns.wurde damals der Richter Joh.