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1 (1856)
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VII, Lehcn der Grafen von Schwarzburg.

von Virneburg ( 1328 1353) auf dem crzbischvflichcn Stuhlzu Mainz, dessen Bruder, der Graf von Virneburg Haupt-mann bei den Mainzern war; in Hessen herrschte Heinrich derEiserne, Schwcstermann Friedrich des Ernst hasten undin Thüringen und Meisten des letztem Sohn, der MarkgrafFriedrich der Strenge (51380). Dieser hatte sich mit dendamals mächtigen Erfurtern verbunden gegen die Grafen vonSchwarzburg und Hohcnstein, die derObcrhcrrlichkcitFried-richs müde waren, und denen der Erzbischof durch seinen Haupt-mann Virneburg Beistand leistete. Bald kam aber auch, wieso oft in der damaligen Zeit, Zwiespalt zwischen diese Verbün-deten. In dieser Fehde verloren die Grasen von Schw arzburggegen >10 Ritter und Knappen an Gefangenen, wogegen duMainzische Hauptmann Virneburg dem Markgrafen und denErfurtern gegen 50 abnahm und sie in Arnstadt im Schwarz-burgischcn gefangen hielt, von den Grafen aber dem Erzbischofvorenthalten wurden, die sich mit dein Markgrafen vergliche»,und dadurch ihren Verbündeten von Mainz um gegen 2000 MarkSilber Löscgeld gebracht haben sollen. Die Grafen von Schwarz-burg und Hohen st ein gingen aber in ihrer Kricgslust nochweiter, und fielen sogar feindlich in das Mainzische Eichöfckein, bcrannten Duderstadt, fingen 2 Bürger und hingen sieaus, verbranutcn in dem Hanstcinschcn Dorf Thal wende»mehrere Häuser, verwüsteten gegen 10 Kirchdörfer dieses Ge-richts, und brandschatzten das Dorf Fudewartcrodc (jetztFrcddcrodc) um 5 Mark Silber. Dies alles sagt uns eine Ur-kunde von 1362 (Urkb. 137), in (lullonus Loci. vipl. aufbewahrt,welche diese Beschuldigungen von Kurmainz gegen Schwarz-burg und Hohenstein enthält, und woraus sich crgiebt, wiedie v. Haustein, die an dieser Fehde keinen Antheil genommenhatten, mit jenen Grafen in Feindschaft kamen, obgleich ihreGüter keine Nachbarn, und das Schwarzburgsche Amt Groß-Bedungen im Eichsfeld gegen 6 Meilen von ihnen entferntwar. Indessen führte diese Fehde später zu einer freundlichenVerbindung, bei der die v. Hanstein den Grafenv. Schwarz-burg Geld vorschössen und zuletzt Geldlchen von ihnen empfingen.