Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
219
Einzelbild herunterladen
 

VII. Lehen der Grafen von Schwarzburg.

SIS

sammtlchcn, aber doch von den Gliedern des Geschlechts v. Han-stcin vertheilt besessen waren, ohne daß die Lehnbriefe dieseVcrtheilung erwähnten, und nur sehr selten die Ansitze der ge-nannten Vasallen namhaft machten, und behalten uns die unge-theilten Lehen für die folgende Abtheilung (0) vor.

Wir kommen wieder zu dem 14. Jahrhundert, wo derFranziskaner-Mönch Bcrthold Schwarz zu Frciburg in Baden1354 das Pulver erfand, mit dem man bald eiserne und steinerneKugeln gegen den Feind schleuderte, und um das Jahr 1378 inAugsburg bereits Kanonen goß; wo nach einer 33jährigen un-ruhigen Regierung Kaiser Ludwig der Baier 1347 starb(Herzogs Geschichte des Thüringischen Volkes S. 341); wo indem sogenannten Grafenkricg mit den Grafen von Schwarzburgund Hohenstein gegen den Landgrafen Friedrich von Thü-ringen den Ernsthaften, zugleich Markgraf von Meisten, Städteund Dörfer verbrannt und verwüstet, deren Einwohner zu Tau-senden hingeschlachtet wurden, welches der 1349 auf der Wart-burg erfolgte Tod des Ernsthaften Friedrichs nicht sühnenkonnte; wo der treffliche, rechtliche Günther von Schwarz-burg zum Kaiser erwählt, nach 5 Monden schon in Frankfurt1349 durch Gift sein Leben endigte, das die vielen Thränen,die allenthalben um ihn geweint wurden, nicht wieder gebenkonnten; wo auch die Pest und Erdbeben das Thüringer-Landverwüstete, das die angeordnete Gebete, Opfer und Wallfahrten,sowie die Büß- und Bctfahrten der Geisler oder Krcuzbrü-dcr nicht beschwören konnten; wo die Juden in Nordhausenund Mühlhauscn, in Eiscnach und Arnstadt, und überallin Thüringen, wo sie sich angesiedelt, zu Tausenden vom Pöbelüberfallen und getödet wurden, weil sie die Brunnen vergiftetund Christenkinder geschlachtet haben sollten, und der Fluch desEwigen sie in alle Welt zerstreut habe; wo ewiger Streit undFehde zwischen dem Adel und den Reichsstädten das Land ver-heerte, wo noch das Faustrecht herrschte, welches die goldneBulledes Kaisers Carl IV. (10. Jan. 1366) nicht stillen konnte,und nur verfügte, daß die Fehde 3 Tage vor dem Beginnen ge-kündigt werden solle. In dieser trüben Zeit saß Heinrich III.

äugen

er Hcr;I

G"!

595.. 5

624

berjfml

ater . i