Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
217
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VI. Lehen der Herzoge von Thüringen II. Sachsen. 2l7

Sachsen 1598 an Ernst von Bach für 11,900 Gulden frank.Währ, verkauft; von dessen Sohn Siegmnnd von Bach 1918an Hans Conrad von Geilsdorf, und von diesem am 5.Dec. 1920 um 17,000 Gulden an Rudolf v. Hanstein (51945) (Taf. 9) Caspars v. Hanstein jüngster Sohn, der vomHerzog Johann Casimir damit bcliehen wurde. Nach demTode dieses Lehnherrn, der keinen Sohn hinterließ, kam dieserTheil von Sachsen auf Herzog Friedrich Wilhelm den Ael-tcrn von Sachsen zu Altenburg (7 1902) und nach ihm aufErnst den Frommen zu Gotha, und nach dessen Ableben(1975) und, nach derfürstbrüdcrlichcn Erbsonderung" seiner 7Söhne, auf dessen 2ten Sohn Albrecht zu Coburg. Von denVasallen erhielt Rudolfs Sohn (Taf. 7), Johann Casimir v.Hanstein, Landcsmajor und Kriegscommissair zuCob ur g, auchHauptmann der Aemter Königsberg, Held bürg, Eisfeldund Veilsdorf, das Gut Einberg, und nach dessen 1981crfolgtem Tode seine beiden Söhne Adam und Heinrich Wil-helm, deren Mutter und Vormünderin, Catharine Magda-lene, geb. von Thüna, durch Lehnbrief des Herzogs Albrechtvon Coburg den 28. Nov. 1982 (Urkb. 929), für ihre Söhnedie neue Belehnung empfing. Der Aelterc, Adam, brachte diesLehn auf seine beiden Enkel Erdmann (b 1820) und Fried-rich (t 1818), welche, nach der Herzog!. Sächsischen Deklaration! vom 11. Dec. 1809, um die Modifikation dieses Lchnguts nach-! suchten, welche sie auch, gegen Abtretung der Jagd an die Lan-? desherrschaft, erhielten, und hernach an den Canzlei-Rath Bricg-leb in Coburg verkauften. Nach einem am 21. Jan. 1598 auf-gestellten und vom Herzog Friedrich Wilhelm bekräftigtenbesondern Verzeichnis) und Kaufbrief, bestand dies MannlehngutEinbergaus den Adlichen Ansitzen, Begriffen, Gebäuden,IHosen, 100 eisernen Schaafen, Zinsen, Lehen, Brau- undISchenkrechten, sammt allen Ein- und Zugchörungen, Rechten,"Freiheiten, Gerechtigkeiten, Gehölz, Fuchs- und HasewJagdcn,Wassern, Teichen, Wannen, Weiden, Trifft und Hut wcl-ches als Ritterdienst, mit einem tüchtigen und wohlgerüstctcnPferd, nach Ortslandesgebrauch zu verdienen ist." Außerdem