21» VI. Lehen der Herzoge von Thüringen u. Sachsen.
(Taf. 7), Hessischer Obrist 1661 mit 2 Hansteinschcn Wappen,indem seine Gattin eine v. Hanstein war.
Der 4te Grabstein nennt Hans llrnsl v. Hanstem, (Taf. 3)Münsterscher Obrist, geb. 21. März 1645, gest. 22. März 1705,der mit seinen 6 Brüdern den oben (S. 213) genannten Zweigdes Lippold beschloß.
Das Gut selbst enthält jetzt zwei in dem großen Hof gegeneinander überstehende Häuser mit Gärten. Das neue etwas höhergelegene Haus enthält, sowie die sich daran schließende Pachter-wohnung, weder Wappen noch Jahrszahl; kann aber nach derForm und Einrichtung nicht älter als 100 Jahre seyn und ge-hört den beiden oben genannten Vettern Heinrich und Sil-vius v. Hanstein. Das ältere Haus enthält im Thurm dieWendeltreppe, und am ersten Pfeiler die Jahrszahl 1594 nebst3 neben einander stehenden Wappen, in der Mitte die 3 halbenMonde im abnehmenden Viertel des Hansteinschcn — links da-neben das Oldershausische Wappen, und rechts dcnReichs-Adler. Die beiden erstem Wappen befinden sich auch am Hof-thor nebst der Jahrzahl 1594 und zeigen ohne Zweifel als Er-bauer Lippold und dessen Gattin Sidonie von Oldcrs-hausen an, der 1604 starb.
Der zweite Pfeiler zeigt neben dem Hanstcinschen das Baum-bachsche Wappen und damit den Fortbauer oder Vollender desBaues, den vor 1638 verstorbenen Caspar, Sohn jenes Lip-polds und dessen Gattin Anna von Baumbach.
An einem angebauten Seitenflügel des Hauses, der Woh-nung des Pachters, ist die Jahrszahl 1594.
Diese Gebäude gehören den Söhnen des Hermann v. Han-.stein auf Bescnhausen. Das Lehnverhältniß besteht hierüber nochwie zuvor, da die Lehen in Sachsen-Meiningcn nicht aufgehobenworden.