Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
209
Einzelbild herunterladen
 

VI. Lchcn der Herzoge von Thüringen u. Sachsen. 20!)

2) Lehngut Übereilen in Zach sen-ZUoiningen.Sondcrlchn der Besenhauscr Linie.

Lehnbriefe von 15441697.

Bei der Vcrtheilung von Thüringen durch die beiden Brü-der Ernst und Albrecht am 26. Juli 1485 erhielt der ersterebekanntlich den westlichen Theil an der Werra, von dem es nachJohann des Beständigen Tode (1532) auf dessen trefflichen,aber unglücklichen Sohn, aus den Kurfürsten Johann Friedrichüberging. In diesem Landestheil befand sich das an der Werraliegende später an Sachsen-Meiningen gekommene Amt Salzun-gen und darin das vom Kloster Reinhardsbrunn abhängigeNonnenkloster Obcrellen, unweit des rechten Werraufers, das inder Nähe von Eisenach, wo der muthige Luther (st 1546) auf derWartburg gelebt und gewirkt hatte, wohl schon seit mehreren Jah-ren von den Nonnen verlassen worden, da schon im Jahre 1539die Kirchenverbesserung in ganz Thüringen als vollendet anzusehenwar, und damit die Klöster aufgehoben waren. Das Kloster Ober-ellen, worin der Probst zurückgeblieben, hatte Kurfürst JohannFriedrich I. (4 1554) in Besitz genommen und nach Kaufbriefvon Weimar Donnerstag nach Lssickii (6. Sept.) 1543 (Urkb. 381)für 5000 Gulden Fürsten-Münze an Curt von Hanstein, derseit 1537 in Kaiser!. Diensten Lieutenant und seit 1541 OberfußknechtHanptmann war, verkauft. In diesem Kaufbrief heist es gleich imEingang, gleichsam zur Rechtfertigung dieser HandlungdaßEr, der Kurfürst, nach vorhergegangener Bewilligung Seiner Land-schaft, die Klöster und derselben Güter in seine Hände genommen,jedoch unter der Bedingung und mit Rath Seiner vortrefflichenRäthe, solche erblich zu veräussern, theils, damit die vorigen Ab-göttischen Orden in Zukunft nicht wieder darin errichtet werden^möchten, theils um diese Güter in andere christliche milde Wege,zufordcrst zu Unterhaltung rechtschaffner Pfarrherrn, Kirchendiener,auch Lehr- und Zucht-Schulen, und den Armen zu gut, zu ver-wenden."

In dem Kaufbrief heist es ferner, daß dies Klostergut mitallen seinen Zugchörungcn, die einzeln namentlich genannt werden,

14