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1 (1856)
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V. Hessische Gesammtlehn.

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neu erbaut. Graf Georg Ernst belehnte damit an demselbenTag, wie mit dem Hof Nußleß, am 18. März 1575,denRath und lieben Getreuen Caspar v. Haustein und alleseine Erben und Abnehmer, zu rechtem Erblehen." Es gehörtedazu der ganze Wolfsberg, auch andere Zinsen, eine Viehzucht undSchäferei,worauf er 200 Schaafe mit einer ziemlichen Kncchts-haltung zu halten, und sich ver Huetwcidt, wie Unsere und an-dere des Hauses Burgk Breytungcn Zins- und Lehcnleut zu gc->brauchen Macht haben soll." Ferner ein Stück Wiesen, überBeierode gelegen, neu angerodct, ungefähr 12 Acker groß. Da-von soll aber jährlich, wie bei dem vorigen, 4 Malter Korn, 4Malter Hafer, ein Fastnachthuhn und ein Waidhammcl, als Erb-zins, in das Haus Burg Breitungcn geliefert werden. Die erstehessische Belehnung erfolgte dann ebenfalls, wie bei dem vorigen,durch Landgraf Wilhelm am 1l. Nov. 1584, und am 13.März 1593 durch dessen Sohn Land g r af Mori tz. Dieser Lehn-brief ist von dem Statthalter Berndt Kcudel und Canzler und Dr.Heinrich Hundt unterzeichnet. Der letzte Lchnbrief spricht, wie beimHof Nußleß, auf die minderjährige 4 Söhne des Caspars,am letzten Januar 1304.

Wie und zu welcher Zeit diese 3 Lehngüter von der Familieabgekommen ist nicht bekannt. Der Nusselshof und das Vor-werk zu Wolfsberg sind jetzt Kurfürst!, hessische Domainen, undder Hof in Kirgrund wahrscheinlich als Erbleihe abgegeben. EineVertauschung mit den Gütern in H en fst äd t kann nicht wohl vor-genommen seyn, weil diese zwar ebenfalls dem Caspar v. H.von dem Grafen von Henncberg aber schon 1578 und 1580 zuLehn gegeben waren.

5) Hessische Lehen, srüher von der Äbtei Hersfeld.

Lehnbriefe von 1587 1631.

Gegen Ende des 16. Jahrhunderts besaß ein Einwohner vonHersfeld, Neivhard Valentin Spedc und seine SchwesterChristine, ein Lehngut der Abtei Hersfeld, bestehend in einem