Druckschrift 
1 (1856)
Entstehung
Seite
179
Einzelbild herunterladen
 

V. Hessische Gksammtlehn,

17»

mit Ausnahme der Plesse-Lehen, mit Gewalt daraus vertrieben,welcher aber den deshalb beim Neichskammergericht anhängig ge-machten Prozeß verlor. (Rommelö Gesch. Thl. 5 S. 628.)

Zu dem sehr großen Lehnhofe der Herrn von Messe gehörtenauch neben den von Tastungen, Knorr, Bülzingöleben,Wintzingerode, Westcrnhagen, Leuthhorst :c. auch diev. Hanstein der Besenhäuser Linie, und da diese Linie alleinmit den nachbeschriebenen Gütern und Gefällen belehnt wurde, soist es genau genommen ein Sonderlehn, welches von Seiten Hessenszu Casscl am 29. Oct. 1574 von Landgraf Wilhelm an Lip-pold v. Hanstein ertheilt wurde, nachdem 1561, Donnerstag nachclaMsto (8. Mai Urkb. 422) vom Herrn Dieterich Herr zuPlcsse an Lippold v. H. der letzte Plessische Lehnbrief ausgefer-tigt worden ist.

Die Lehnobjecte liegen sehr zerstreut im Hessischen, Hannöver-schen und auf dem Eichöfeld und kamen erst gegen die Mitte des15. Jahrhunderts in Hanstcinischen Besitz. Erworben sind sie mei-sten Theils durch Kauf und zwar von der Patricier-Familie derPrampiere (Prampener, Bramberer) zu Witzenhauscn, mit wel-cher die von Hanstein in vielfältiger Verbindung standen, und derFamilie Streckert zu Heiligcnstadt. So belehnten durch Lehnbriefvom 20. Aug. 1474 (Urkb. 274) die Brüder Werner, Ritterund Hans v. H. den Albrecht Pramper zu Witzenhausen miteiner dienstfreien Hufe vor dem Dorf Gerbershausen und belcib-züchtigcn dessen Ehefrau, welches von Heinrich und Kerstcnals den Aeltesten an Johann Pramper durch Lehnbrief vom13. Juli 1490 (Urkb. 287) und von Christian Ritter und Statt-halter zu Cassel mit einer Hufe und Hofe zu Gerbershausen anAlbrecht Prampierer am 31. Oct. 1526 (Urk, 328) wieder-holt wurde. Sie bestanden:

1) aus einem freien Sadclhof, 2 Hufen Landes, einer BreiteLandes von 10 Morgen am kleinen Hasselberge, 4 Acker Landesam großen Hasselberge und noch 2 Acker daselbst, zusammen 2jHufe und ein Acker, alles in Flur und Feldmark zu Ellingerodebei Witzenhausen, frei alles Dienstes und Unpflicht, nebst den dazugehörigen Gütern und Wiesen.

12"