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1 (1856)
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II. Lehngütcr von Kurmainz.

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Bischofs st ein. (Wolfs Gesch. d. v. Hardenberg I. S. 40.)Mehrere adlige Familien der Umgegend, namentlich die MainzischenVasallen zu Erö Hausen und zu Töpfer waren Burgmanncndaselbst.

Denen von Hanstein blieb die Burg nicht fremd. Sie be-saßen sie mehrmals als Unterpfand, wie aus einer Urkunde vom10. Juni 1339 (Urkb. 98) herorgeht, worin Heinrich und seinNeffe Johann v. Hanstein sich verpflichten, aus dieser ihnenverpfändeten Burg Niemanden Schaden zu thun. Auch im Jahre1341 befinden sich die Brüder Johann und Heinrich, und ihreBettern, die Brüder Heinrich und Burkhardt im Besitze dieserBurg, indem der Erzbischof Heinrich zu Eltvil Dienstag nachAntonien-Tag 1341 (Urkb. 99) bekennt, mit denselben abgerechnetund ihnen noch 712 Mark Silber auf die ihnen versetzte halbeBurg Stein schuldig zu seyn. (Schunks Beiträge zur Mainz.Gesch. II. S. 488. III. S. 354.) Indessen blieben sie nicht indiesem Besitze; sie wurde wieder eingelöst und die von Ershau-scn wurden erbliche Burgmannen. Dieses erbliche Burgmannlchcuging aber nach dem Ausstcrben derer von Ershausen nicht auf dieneuen Lehnsnachfolger, ;die von Hanstein, über, blieb in denHänden derer von Töpfer und anderer Familien, bis endlich dieBurg im dreißigjährigen Kriege gänzlich zerstört und ihre Restezur Erbauung der Domaiue Bischofsstein verwandt wurden.

Am Fuße des Burgberges befand sich wie bei dem H an st einund dem Nusteberg ein ummauerter Ort, die Stadt zumSteine genannt, der Wohnsitz der Handwerker, Wirthe und Dienst-leute der Burg. Wenige Mauerreste einer Kirche lassen jetzt denPlatz erkennen, wo diese Stadt zum Steine gestanden hat.

Im Jabr 1420 ertheilte Erzbischof Conrad III., Wildgrafvon Dune, Nhcingraf zu Stein, den Gebrüdern Apel und Hilde-brand von Ereshuscn einen Lehubrief zu Heiligenstadt am5tcn Tage nach dem heil. Moritz Märtirer 1420 (Urkb. 210),wovon das Original vorhanden, in welchem die einzelnen Bestand-theile des Lehens in und im Umkreis der Burg aufgeführt werden,namentlich zu »Erbe Burglehen das npddcrste Hus uff der Bürge"zu dem Stcyn, zween Hofe in der Stad zum Stepn, ein Vor-