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1 (1856)
Entstehung
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127
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It. Lchngüttr von Kurmainz.

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die billigen Dienstleistungen der Mannschaft und Hintersassen zurdrückenden Last sich gestalteten. Die Zeit der Fehden war einerauhe Zeit, voll von schauderhaften Ausbrüchen der Leidenschaft;aber das Gute hatte sie für die Mannschaft, daß der Adel aufihre Hülfe rechnen und seine Sicherheit auf ihre Treue gründenmußte, sie mußte seine Kampfgenossen liefern, mit denen er sich unddas Scinige allein zu schützen vermochte, und dieses mußte auf dasgegenseitige Verhältniß wohlthätig einwirken. Als aber diese Rück-sicht mit der neuen Zeit schwand, der Bauer nicht mehr die Waffenfür den Hcerd des Herren führen durfte, als neue Lurusgegen-stände, größere und bequemere Wohnungen, kostspielige Ausstattungdes äußeren Lebens und dcrgl. einen großen Aufwand verlangte,da trat der Standesunterschied immer sichtbarer hervor und manchenEdelgeborenen erschien endlich der Bauer als ein zum Frohncnbestimmtes Wesen. Das allmälige Verdrängen der deutschen Ge-richtsverfassung, in welcher auch der Bauer als Schöpfte zu Gerichtsaß, und die Einführung des römischen Rechts vollendeten denDespotismus, in dem man die servitus der Römer auf bäuerlicheVerhältnisse anwendete.

Die klagenden Censiten von 1630 hatten ganz Recht, wennsie sich über die un gemessene Dienste, als über eine Neuerungbeschwerten. Das Mittelalter, hart gegen Leibeigene, bewahrte den-noch nach diesen die wenigen Rechte, die sie besaßen, war aber gegendie Mannschaft vorzugsweise gewissenhaft. Man kannte nur Spann-und Handdienste; beide hatten aber ihre bestimmten Gränzenund waren an Bedingungen geknüpft, deren Vernachlässigung auchden Bauer von seiner Pflicht lossprach. Diese waren oft sehr son-derbar, aber sie sollten es augenfällig machen, daß ein gegenseitigerVertrag statt finde. So mußten die zur Frohne sich einstellendeMannschaft an einem bestimmten Orte und zur bestimmten Stundevon einen Musikanten (Pfeifer) empfangen werden, war der nichtvorhanden, so kehrte der Dienstmann nach Hause zurück und seinDienst war gethan; oder es waren die Speisen genau bestimmt,die nicht fehlen durften, wenn nicht der ganze Haufe der Dienstlcutcsogleich wieder abziehen sollte.

So mußten die Herrn von Bodcnhausen zu Arnstein durch