Geschichte der Burg Haustein.
sagt 5): veinäs rex colleoto exereitu eArc>8SU8 — cnLtellumOttonis, Ilnnonstein, u guo all piimum statim belli terroism prao-sillium ablluotum tüorat, knnllitus everti sussit. — Von da gingszum Desenbcrge.
Aus dieser Stelle Lambcrts geht hinsichtlich des SchlossesHanstcin Folgendes hervor: l) Die damalige Burg war nach,ihrem ursprünglichem Zwecke gemäß, ein befestigter, weniger zurWohnung, als zur Vertheidigung bestimmter Ort, eine Festung,daher castöllum, mit einer Besatzung, praesillium. — 2) Die Be-satzung wird abgerufen (ablluetum) natürlich um die HecrhaufcnOtto's zu verstärken; sie bestand demnach nicht aus wenigen Burg-männcrn mit ihren Knechten, sondern aus einer wirklichen Schutz-macht. — 3) Der König hielt diese Befestigung für so wichtig,daß er ihre gänzliche Zerstörung befiehlt, und an diesem Befehlhat vielleicht eben so viel die Rache, als die Klugheit Theil. Daßaber dieser Befehl in Ausführung gekommen sey, erzählt unter an-dern das Llironioon (lorlmiensiz all annum 1070.
Ilenrious rsx oastrum Ilaninsten, Oltonis Lavariorum lluois,expUFnat et kuullitus eveitit. —
So lag denn die alte Gränz- und Schutzburg auf demHagenstein bereits in Trümmern, als ihr Gebieter seinem Sturzeimmer näher rückte. Zwar erfocht er am 21. Sept. 1079 beiEschwege, wo er ebenfalls Besitzungen hatte, einen glänzenden Sieg,allein der Verrath seines Eidams Welf, der zum Könige übertratund dafür mit dem Hcrzogthumc Baiern belohnt wurde, brach seineKräfte, so daß er im Frühjahr 1071 auf Burg-Hasungcn bei Casscleinen ungünstigen Frieden schließen mußte. Bald aber brach derentsetzliche Nationalkampf des sächsischen Volkes gegen seine fränki-schen Unterdrücker aus, ein Krieg, welcher König Heinrich IV. anden Rand des Verderbens brachte und zwar durch den Frieden imFelde vor Gerstungen an der Werra 1074, am 2. Februar geen-digt wurde, aber zum nachherigcn beispiellos traurigen Geschick desKönigs das Meiste beitrug. Die Einmischung Gregors VII., die
l.ünilivi't. Scligfeiwui'A, C-ip. t. p.I8l).— Er ist der Livius des Mit-telalters. — Wolfs Gesch. v. E. I. S. SO. 78.