Geschichte des Eichsfeldes.
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wieder zu gewinnen, und man muß gestehen, daß er diese Aufgabezu r vollständigen Zufriedenheit seiner Glaubensgenossen mit eben sovieler Klugheit, als Thätigkeit gelöst hat. Wie ernst er aber dieSache nahm, beweist sein zweimonatlicher Aufenthalt auf dem Eichs-^ selbe (vom Januar 1574), wohin bisher kein Erzbischof in Friedens-k zcitcn gekommen war, beweisen die Werkzeuge zur Erreichung seines! Zwecks, die er mitbrachte. Das waren die kaum entstandenen, inDeutschland noch wenig bekannten Jesuiten, ein Orden, der damalsnoch nicht in politisches Treiben zersplittert, seine ganze jugendlicheKraft der Hauptaufgabe, Wiedergewinnung der durch die Reforma-tion verlorenen Provinzen widmete, und da einer dieser jesuitischenBegleiter des Erzbischofs ein vom Jgnatius Lojola selbst gebildeter(P. Hermann Thyrcus), und der andere des Erzbischofs Beicht-vater war, so kann man sich leicht denken, welche Maßregeln gegendie Protestanten ergriffen wurden. Verjagung der protestantischenPrediger, Einschüchterung des Adels, Bedrohung der Städte, folgtenraschen Schrittes, während das Volk durch glanzvollen Gottesdienst,K durch gehäufte Prozessionen, Wiederherstellung der Wallfahrtsörter,jj Stiftung religiöser Brüderschaften, Verheißungen und Drohungen? gelockt und getrieben wurde. Die Jesuiten sorgten dafür, daß einwahrhaft fanatischer Katholik, vermuthlich ein Apostate, der FreiherrLeopold von Strahlendorf aus dem Mecklenburgischen, zum Obcr-amtmann bestellt, daß sechs Priester unmittelbar aus Rom, aus demOollkKium ALi-manieuiri berufen, die Zahl der Jesuiten-Missionärevermehrt, und eine Pflanzstätte derselben, ein Collegium, in Heiligen-stadt gegründet wurde, wodurch denn auch der Unterricht der Ju-i gcud in höheren und niederen Schulen und die Beichtstühle in ihreHände gcriethen. Vergebens waren die Verwendungen und Prote-s stationcn des Kurfürsten von Sachsen, von der Pfalz, des HerzogsS von Braunschweig, des Landgrafen von Hessen, vergebens die KlagenI der Ritterschaft und der Städte bei Kaiser und Reich. Der Erz-ibischof behauptete, nach dem Religionsfrieden v. 1555 in seinemIRechte zu seyn, denn wenn in demselben den Ständen des Reichsdas Recht zu reformiern vorbehalten sey, so sey es auch ihm gewährtund er reformire nur; auch thue er den Patronatrechten keinen Ein-trag, nur verwerfe er nach seinem Rechte Pfarrer, die er für un-
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