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1 (1856)
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Geschichte des Eichsfcldes.

Klostcrstifter und Kirchcnerbaucr werden wir späterhin ans obigedrei Geschlechter zurückkommen, wenn wir zuvor die Geschichte desEichsseldes in allgemeinen Umrissen weiter geführt haben werden.

Das Eichsfcld wurde durch die Schüler des Bonifacius zumChristenthum geführt, d. h. zu derjenigen Form des Christenthums,welche vom Mittelpunkte der Abendländischen Hierarchie, von Romaus, vorgeschrieben wurde, wobei man doch nicht verhindern wollteoder konnte, daß sich heidnische Ideen und Vorstellungsartcn ein-mischten, so daß z. B. die Jungfrau Maria nur an die Stelle deralten Göttin Frcia trat, ohne im Bewußtsein des Volkes sich wesent-lich zu verändern. Eine Folge der Bekehrung durch die Schülerdes Bonifacius war die Einverleibung des Eichsfeldes in denMainzischen Kirchensprcngel, auf dessen geistlichen Thron Bonifaciusund sein Schülers Lullus mit erhöhtem Glänze und erweiterter Machtsich niedergelassen hatten. So wie nun das Bestreben der Hierarchiezu allen Zeiten darauf gerichtet gewesen ist, den Staat in der Kircheuntergehen zu lassen, so wußten auch die Erzbischöfe zu Mainz ihrengeistlichen Rechten und ihrer Gerichtsbarkeit eine solche Ausdehnungzu geben, daß die Würde und das Anschn der Gaugrafcn erblassenund in den Hintergrund treten mußte. Da jedoch die Erzbischöfenicht im Stande waren, in ihren ausgedehnten Sprengel alle Ob-liegenheiten zu erfüllen, so theilten sie ihr geistliches Gebiet in Archi-diaconate, wo möglich, genau nach den Gränzen der alten Gauen,und setzten in diese Bezirke Stellvertreter mit ausgedehnter Voll-macht unter dem Titel der Archidiaconcn. Das Eichsfeld bekamdrei Archidiaconate, zu Dorla, Heiligcnstadt und Nörtcn, und dajedes derselben wiederum in bestimmte Bezirke (wie Metropolitanats-bezirke) in sogenannte Sitze (sedos) getheilt wurde, in denen derachtungswcrthcste Geistliche unter dem Namen des Erz Priestersdie Befehle und Anordnungen der Archidiaconcn vollzogen, so konntesich die Kirche selbst im tiefsten Mittelalter einer Organisation undeines Geschäftsgangs rühmen, wozu die Staaten sich erst in neuernZeiten herangebildet haben. Um die Archidiaconcn, wozu manimmer nur sehr angesehene Geistliche, vornämlich Pröpste nahegele-gener Stifter ernannte, in ihren Geschäften zu erleichtern, gestatteteman ihnen, sich aus der Geistlichkeit einen Stellvertreter zu wählen,