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26. Februar 1822 am Schlagfluß starb. In der brüderlichenTheilung war ihm der Rittersitz in Güterberg mit dem Antheilin Falkenhagen zum Tarwerthe von 18809 Thlr. 8 Gr. 9 Pf.zugefallen, wovon er nur wenig herauszugeben hatte. SeinGut in Güterberg, welches er selbst zu 17000 Thlr. Werthrechnete, hat er noch vor 1784 an den Landcsdirektor von Ar-nim auf Neuensund und Lützlow, der schon den andern Antheilbesaß, verkauft. Es muß nach damaligen Recktöbegriffen mitvollem Conscns geschehen sein, da bei einer spätern Verschuldungvon ganz Güterberg etwanige von Winterfeld'sche Rechtenicht mehr zur Sprache gekommen sind. Der Antheil an Falken-hagen kam an seinen nächstjüngern Bruder. Ein eigenes Hausin Königsberg wurde von ihm selbst noch, beim Ausscheidenaus seinen amtlichen Verhältnissen und der dadurch herbei-geführten Wohnungs-Aendcrung, verkauft. Er war verhei-rathct mit:
Elisabeth Dorothea Louise Gräfin von
Sch lieben aus Gerdauen, sie überlebte den Mann
viele Jahre zu Berlin.
In seinem Testamente Königsberg den 12. November1807 setzte er seine Brüder und in deren Stellen ihre Söhnezu seinen Erben in ksuäo und ulloäio ein und überließ ihnendie Schwestern oder deren Kinder abzufinden. Die Wittwe solltedie Mobilien :c. behalten und 250 Thlr. jährlich Alimente be-ziehen. In einem Nachtrage Berlin den 21. September 1814heißt eS: „Noch muß ich bestimmen, daß mein Bruder Abra-ham auf Fahrenholz, den auf ihn fallenden Theil meinesAllodial-Nachlasses, da er selbst keine männliche Erben hat,nicht auf seine Tochter vererben kann, sondern solches ihm nurals nießbrauchlich zugefallen, angesehen werden muß und solchernach seinem Tode an meine anderen Brüder oder deren Kinderfallen soll. Um auch wegen der Schwestern oder deren Kinder
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