schriftlichen Quellen angefertigt, so auch 1621. Die Letz-teren kamen darin übcrein, daß: „im Amte Grabow dievon Qnitzow auf Stavenow, die von Wenksternauf Lenzerwische, die vonNvhr auf Neuhans und Freien-stein; im Amte Stavenbagcn die von Pre e n zum Wolde;im Amte Gnoycn die von H o b e auf Beestland; im AmtePlan die von Rohr auf Meienburg und im Amte Wit-tenburg die von Bülow zu Stiutenburg mit ihren Roß-diensten unvergessen bleiben." (ebeud. II. B, 211.) Manhatte es faktisch also aufgegeben, diese Orte noch zuMecklenburg zu rechneu; bei Dalmin hielt man auch die-sen Vorbehalt nicht mehr für nöthig.
1V) Riedel 0. ä. L. 1. H. II. 215.
11) Bericht des Superintendenten Herrn Bärwinkel zu Dalmin.Nach Beckmann hist. Beschreib. II. Band, TH.V. Cap.II.88 ist 158V zu Dalmin ein Kornregen gefallen, eine Merk-würdigkeit, die wir nicht unerwähnt lassen dürfen.
12) Nach der Versicherung des Besitzers von Dalmin, desHerrn Major von Jagow, ist von den alten Schrift-stücken und Urkunden, die laut mehrerer uns bekannt ge-wordener Verzeichnisse, zu Dalmin einst vorhanden waren;daS einzig Erhaltene: ein Koliunt: in Leder mit derNeberschrift:
„Auszug aus Denen Dalminschen Verträgen zum
mittelsten von Winterfeld'schen Hause gehörig,"worin die Abschriften der früheren urkundlichen Ausferti-gungen, vom Jahre 1515 ab, bis 1696 enthalten sind.182 Folio-Seiten mit einem sehr ausführlichen Irräsx undeiner Stammtafel, sind von derselben Hand geschrieben,in Schriftzügen die uns in Dokumenten aus den letztenJahren deS 17. Jahrh. mehrfach vorkommen. Unter fort-laufender Seiteuzahl folgen noch verschiedenhändig: einErbregister von 1607; ein Ertraet aus Winterfeld'schenund Rohr'schcn Erbregiftcrn von Georg von Win-terfell) eigenhändig unterschrieben, also aus der erstenHälfte des 17. Jahrh., und ein Bescheid uck pmotoaolluinvom 2. August 1752. Wenngleich uns in der Haupt-sache hier nur Abschriften vorliegen, die selbst später erstzusammen gebunden worden, so tragen sie doch durch unddurch den Stempel der Wahrheit und ist der Inhalt die-ser, in spätem Streitfragen nie angezweifelt worden. Nochmuß gesagt werden, daß von vielen dieser Verträge unsvidimirte Cvpieen anderweitig bekannt sind, Originale nurwenige. In dem Verzeichniß der Dalminschen Original-Dokumente aus neuerer, meist der von Jagow'schen