Druckschrift 
2,1 (1863)
Entstehung
Seite
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Besitzzeit, steht unter No. 38 dies Buch als „Haus-buch" aufgezeichnet. Wir werden bei Benutzung dessel-ben, als einer ergiebigen Quelle, wofür wir uns dem HerrnBesitzer zu verbindlichstem Dank verpflichtet fühlen, auchdiese Bezeichnung beibehalten — Dalminschcs Hausbuchk. 170.

13) Acten der Rittcrschafts-Registratur zu Perleberg: „Admi-niftrativnS-Acten, das von Win ter feld'sche Gut, dermittelste Hof zu Dalmin, betreffend, Vol. I. anno 1782,1783 lol. 29, ein Gebäude-Jnventarium enthaltend,

14 und 14) In unserm Besitz: Der Vertrag des Jahres 1547.Dal. Hausb. k. 40. Pauli K 103. Mündlicher Berichtdes Besitzers, der Dalmin seit mehr denn 70 Jahrenkennt, und eigene Anschauung.

15) Dal. Hausb. t'. 6 und 41.

16) Dal. Hausb. k. 89. Die Besitzverhältnisse der Rittersitzein Dalmin und ihre Lage zu einander anlangend, sindJrrthümer dahin zu berichtigen, daß S. 18 Z. 32 stehenmuß: auf dem vordersten Hofe, und S. 19 Z. 3 stattvordersten Hof, Hintersien Hof. Die Bezeichnung vordersterHof entstand, weil derselbe dem Hanptcingauge von Westenher, von der Dorfscite, zum nächsten lag. Der hinterste.Hof lag auf der Ostseite, alle drei aber so eng an einander,wie dies aus dem Gebäude-Jnventarium hervorgeht, daßdie Gebäude selbst die Grenze machten. Später in-mitten des 16. Jahrh. besaß Achim der Aelierc denhintersten Hof, Dietrichs Söhne den mittelsten undolde HanS den vordersten Hof Während Hans undHeine Winterfetd (I. 3l6 und 319) mit ihremVetter Lob ecke Dalmin gleichzeitig inne hatten, mag eindreitheiliger Besitz noch nicht strenge gesondert gewesensein; es gewinnt sogar an Wahrscheinlichkeit, daß, als sichderen Voreltern in Ranch und Brvdt trennten, eS nur2 Besitztlleile gab, die wir in den Oert- und Baulichkeiten,der später als mittelsten und hintersten Hof bezeichnetenRittersitze erkennen müssen. Der 3. Besitz, das Erbe desolde Hans betrug nur s7 und ist sicherlich später auf-gebaut worden, zwischen dem befestigten Mittelsitz und demDorf, als eine Abfindung für Heine Winterfcld undseine Nachkommen. Die späteren Theilungen lassen ihndeutlich untergeordneter erkennen. Die Trennung in dreigleich große Besitzungen datirt erst seit den Theilungender Jahre 1577 und 1589; seit dieser Zeit mögen auchdie später gebräuchlichen Bezeichnungen allgemeiner wer-den. Wir haben uns ihrer der bessern Unterscheidung