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V.
In Amshausen.
Also zog nun unsere Familie nach der alten Frei-reichsstadt Nordhausen. Jeder neneinziehende Bewohnervom Lande mußte sich aber, nach dem alten Stadtrecht,erst das Bürgerrecht erwerben, ehe er dauernd in der Stadtwohnen und deren Schutz und Recht genießen konnte.Dazu gehörte aber nicht blos, wie in jetziger Zeit, dieAnzahlung einer gewissen Summe Geldes, sondern auchdie Nachweisung eines festen Besitzes innerhalb des Weich-bildes der Stadt. Nur dann erst wurde ihm der Bürger-brief ausgefertigt und er mußte den Bürgereid leisten,wodurch er dann berechtigt und verpflichtet war, an denAngelegenheiten der Bürgerschaft Theil zu nehmen unddie Lasten derselben zu tragen, so viel ihm an seinemTheil zufiel.
Es muß gegen das Jahr 1712 gewesen sein, als sichdieser unser Vorfahr in Nordhausen ansiedelte. Er wohntezuerst in dem Theile der Stadt, welcher das Altendorfheißt, wo er sich ein Haus gekauft hatte. Einige Jahrehatte er hier gewohnt, als ihm unter sehr vortheilhaftenBedingungen ein Besitzer in derselben Stadtgegend seinHaus zum Verkauf anbot. Er ging auch darauf ein undzahlte demselben abschläglich 500 Thaler aus, bis zur ge-richtlichen Feststellung des Kaufcontractes. Schon war derTag der gerichtlichen Verschreibung festgestellt, wo Beidedie Sache abmachen wollten, und Eckart begab sich auchzur festgestellten Stunde auf das Rathhaus, aber wieerstaunte er, seinen Contrahenten dort nicht zu finden, undwie erschrak er, als ihm eröffnet wurde, daß derselbe dasHaus schon au einen Andern verkauft habe und dieserVerkauf gerichtlich fest sei. Er war betrogen. Und derBetrüger? Er konnte ihn nicht gerichtlich belangen, dennderselbe war nach dem benachbarten Hannover geflüchtet.Es hatte aber um diese Zeit (1714) das Haus Hannoverden englischen Königsthron unter Georg I. bestiegen, und
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