Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
122
Einzelbild herunterladen
 

^22

N?ir Endesunterschriebene als Mitbelchnte consentiren in verkauffungdes Ritterguths Näthern.

(6. 8.) Carl Friedrich von Dießkau.(I/. 8.) Christian Gottlob von Dießkau.

coneoränt originnli.

Moritzburg an der Elster, den ;2t°» Gctobr. ^?S7.

Johann Christian Aemilius tvirsing,Leerste

59. Testament Thristian Gottlob I. von Tümpling (572).

Näthern, 5769 Februar 27, März 53.

Handschrift: Abschrift: Archiv des Vberlandesgerichts zu Naumburg a/S.,Lehns-Acta das Ritterguth Näthern betr., ;?S5t-zz, kol. 29s, l^l.No. I 7 des Lehns-Repertorii.

Nachdeme ich die Sterblichkeit sehr öfters und zugleich dieses betrachtet,daß Niemand wissen kann, zu welcher Zeit und Stunde eines jeden Tod er-folgen werde: So habe zuförderst vor nöthig erachtet, meine Seele in die Glück-seelige Verfassung zu setzen, daß ich durch das bittere Leiden und Sterben meinesHeilandes meiner Secligkeit gewiß sein kann; hicrnächst aber in Ansehungmeiner zeitlichen Verlassenschaft folgendes zu verordnen, und zwar:

t-

Soll einer von meinen beiden ältesten Söhnen, welcher sich in den Um-ständen befindet und getrauet, das Ritterguth Sorna mit denen dazu gehörigenAllodial-Stücken und Pertinentien nebst Inventario, um und vor ZwanzigTausend Thaler, schreibe 20000 Thlr., an Mandatmäßigen Gelde Rauf-Summaerhalten; So aber beide meine gedachte erstern Söhne dieses Guth anzunehmenverlangen sollten, haben Sie in diesen Falle mit einander zu looßen und sichdieses Ausspruchs zu unterwerfen, ohne daß sich der andere darüber weiter zumoviren hat.

2.

Haben meine sämmtliche vier Söhne den in dem Ritterguthe Sornastehenden Lehnstamm zum voraus, wie denn auch alles dasjenige, was sonstenan Lehnstamme in Ritterguthe Sorna stehet, an der Rauf-Summa decourtirctund das übrige von dem Rauf-Pretio dieses Guthes unter meine sämmtliche;o Rinder in gleiche Theile vertheilet wird.

Z.

Haben meine Söhne, gleichwie den Lehnstamm, meine zwei Antheile andem Lehn zu Hermsdorf alleine.

Da das erkaufte Ritterguth Näthern von demjenigen, was ich nebstmeinen beiden lieben lveibern erwirthschaftet und durch Gottes Seegen er-worben habe, erkaufet worden, so sollen aus diesen Grunde, da gedachtes Ritter-