— ^23 —
guth Näthern ein Mann-Lehn-Guth ist, meine Söhne an diesem Guthe unddenen daran bezahlten Rauf-Geldern nichts zum voraus haben, sondern sämmt-liche Rindere daran gleichen Antheil erhalten, vor 20000 Thlr. schreibe: ZwanzigTausend Thaler.
5.
Will ich, daß meine beiden jüngsten Söhne, soferne eines Tod vor ihrerErziehung erfolgen sollte, selbige beide zusammen ;o» Louisdor, mithin einjeder 250 Thaler, als ein Draseixaum bekommen sollen, damit dieselben sichdavor die benöthigtcn Equipagen dereinst anschaffen können.
6.
Soll meine jüngste Tochter Friederike zzo Thaler besonders, gleichwieihre andern Schwestern von meiner ersten Ehe erhalten haben, bekommen,dergestalt, daß solche an ihrer Erb-Portion nicht zugerechnet werden.
?.
Wenn derjenige von meinen Söhnen, welcher Sorna bekommen würde,dasselbe nicht maintenircn könnte oder es sonst zu verkaufen rcsolviren sollte,So hat derselbe in solchem Falle dieses Guth seinen Brüdern vor erjagte20000 Thlr. anznbiethen und zu verkaufen, und so unter diesen sich keinerfindet, der es vor diesen Werth an sich nehmen wollte, es alsdenn seinenSchwestern unter eben dieser Eondition der 20000 Thlr. Rauf-Pretii zu über-lassen, und wenn auch unter diesen keine wäre, die solches verlangte, es als-denn erst an einen Frembdcn zu verkaufen! Meine Absicht dabei ist dieseswomöglich bei der Familie zu erhalten, weil ich weiß, daß noch von meinensecligen Eltern auf diesem Guth Gebeth und Seegen ruhet.
8.
Habe ich wegen Versorgung meiner lieben Frau in einer besondern Ehe-stiftung das nöthige bereits schon ausgemacht und in Richtigkeit gesetzet.
9-
Wie ich nun zu meinen lieben Rindern das gewisse Zutrauen hege, eswerde keines diese meine Disposition vor ungültig und illegal erklären, wennselbige vielleicht nicht diejenige Requisita hat, welche zu einen solennen Testa-ment erforderlich sind, sondern selbigen als ihren väterlichen wohlmeinendenWillen, ohne einigen Widerspruch dagegen zu machen, gebührend resxectiren:Als will ich mehrernannte meine Rinder hierdurch nochmals ermahnet haben,der Furcht Gottes und dessen Führungen sich in ihren ganzen Leben zu über-lassen, damit Sie in Geist- und Leiblichen in diesem und dem ewigen seeligenLeben die Gesegneten des Herrn sein und bleiben mögen.
Nethern, den 2?st°» FcbruaryDies ist mein Wille.
Christian Gottlob von Tümpling.
Da ich bei fernerer Ueberlegung befunden habe, daß derjenige Sohn,welcher nach meinem seelig erfolgten Tode das Ritterguth Sorna bekommenwürde, bei einer intentireuden verkaufung dieses Guthcs vor 20000 Thlr.Schaden haben könnte; so will ich Rraft dieses A 7 hiermit in soweit abändern