Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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zwey und zwanzigsten, Henrichen des fiinff und zwanzigsten und Henrichen dessieben und zwanzigsten allerseits der Jüngerer linie Reußen Grasten von PlawenKauffern eines-, und ihrem verstorbenen respective Lheman und Vattern, obgedachten Veit Ludwig von Timpliug, verkauffern anderntheils nmb dessennach sich verlassenes Ritter- und Manlehen guth Klein Agau mit dessen ein- undzugehörungen, freyhciten und Gerechtigkeiten, nuznngen und beschwerungen, anGeist- und Weltlichen, ein beständiger und unwiderrufflicher Lrbkauff abgeredetund beschlossen worden, neinblichen nmb und vor zwey und dreyßigtausendfünffhundert gülden Meißnischer Währung, den gülden zn ein und zwanzigguten silbergroschen und den groschen zu zwölff Pfennig gerechnet, ganzer KaustSumma dergestalt zu bezahlen, alß fiinff Tausend gülden bey würcklicher tradition, dreyzehen Tausend fünfhundert gülden Ncwjahr Z6Z7, vier Tausend güldenNcwjahr t6?8, fiinff tausend gülden Newjahr zsgg, fiinff tausend gülden Ncw-jahr t?c>o, und die ganze Summa vom ersten Septembris zsys jährlichen fiinffp. Deuto bis zu völliger befriedigung Landüblich zu verzinnsen, alles laut an-liegender Doonmsnti sul> lit. Und ungeachtet nun gedachte Kauffere indiesem Kaufs contract ex spsoiali oonvsntions sich verbündlich gemacht, daß,wan mit denen terminen, sowohl ratione Tapitalien alß intereße, nicht innen-gehaltcn wurde, der Kauffreceß null und Krafftlos seyn solle, wie dan auchhierüber der verkauffer bis zu endlichen und gänzlichen abtrag der verabhan-delten Kaust Summa und davon zu fordern habender intereßen ihme das ver-kanffte guth Klein Agau cum psrtiusntijs pro sxprsssa llypotlrsoa onm paotosxsoutivo st elavsnla ooustituti possessorlj also und dergestalt, daß er jedes-inahl Key entstehender Zahlung Tapitals, Zinnßen, schädcn und Unkosten ohnerichterliche imploration die poßeß zu ergreiffen befugt seyn solle, ihme per ex-prsssnm reservirt, zu welchem ende auch, st us kraus üat lsZis commissoria,Sie Kauffere ihme Vorkauffcrn das vcrkauffte guth umb ein gewisses xrstinmPachtsweiß überlassen laut Documeuti sud lit, lZ., so hettest dennoch dessenallen ungeachtet Du beklagter Graff Henrich der achtzehendc alß ieziger Herr inGeraw Dich cls kaeto unterstanden, Sie Klügere, ungeachtet die Zahlung ver-sprochener Massen nicht erfolget, vi st armata mann in ihrem reservirtemDominik, nud possessions vsl cpuasi zu turbiren, ja gar mit gewalt zu depoßi-dircn und zugleich ihre sambtliche Mobilia zu verarrestiren und sich derselbenanznmassen, Massen solches aus anliegenden abschriften sab lit. D. st D. mitMehrerin, ans diesem allem aber auch zugleich erhelle, daß Sie in ihrem roser-virten Dominio, welches Sie wegen unterlassener Zahlung würcklich überkommen,wie nicht woniger in possessions vsl guasi haubtsächlich turbirt wären, undalso die natürliche Rechte nicht zuließen, daß einer gcwaltthätiger weiß undganz unerhörter Dinge seines aigcnthumbs und dessen wohlhergebrachter poßcßionvsl quasi entsezet werden solle, hingegen aber die oberzehlte bescheinete proce-dnren und gewaltthaten nicht allein denen gemeinen geschriebenen Kays. Rechtenund Reichs Sazungen schnurstracks zu wider lauffcten, sondern auch rss psssimisxsmpli st malus ooussqusutias seyn, welche init Keinem einigen scheinRechtens justificirt werden mögten und dahcro a prssospto st Aauclato wohlangefangen werden könne, solle, und möge, znmahlen auch Unsere Kays, juris-