29. Receß zwischen den Lehns- und Landerben Otto's von Tümpling.
Altenburg, söst) Atärz 2s.
Handschrift: Abschrift: Regierungsarchiv Altenburg, Recesse und Abschiede,Klaffe I ö. Anhang I Nr. -5, Blatt 297^.
Zu wissen, Alls nach tödtlichem abgang Vtto von Tümplings daselbstenseine hinderlasscnen Lehens- und Landterben gebeten, Das ihres seligen Vatershiebeuorn den s. Ianuary abgewichenes 5 sog Jahres inn Fürstliche SachßischeCanzley alhier üsponirsb Testament xudlieirst vndt eröfnet werden möchte,Das derowegen vf heute hierzu angesezten termin perßönlich erschienen WolfChristof von» Weidenbach, Fr. S. Stallmeister alhier, in Kriegischer vormund-schafft seines Bruders Eheweibes Sabinen, vnnd Christof Vtto vonn Elben,wegen seiner Mutter Marien David vonn Elben seliger hinterlaßener witben,als beide Landtcrbin an einem, dann Georg Vtto, Hans Gßwaldt vnd RudolfAlbrecht für sich vnnd wegen ihres eltern bruders Wolf Christof, alle vonn Tümp-ling, als Lehenserben anders theils vndt rsssrvatis eompstsubibus juridus sbexeeptionidus vmb eröfnung berürtes Testaments nochmals gebeten.
Gb nun wohl ihnen allerseits berürt Testament erstlich versiegelt vnddann eröfnet vorgezeiget, Daran sie auch keinen Mangel spühren können, dero-wegen es dann inn ihrer kegenwart öffentlich verlesen worden, So haben dochnach angehörtem inhaltt des Testaments erwente Landterben vorbringen laßen,wie sie sich zwar erinnerten, das ein Vater wohl macht hette, einem Kindevor dem andern einen vortheil zu thun, So befunden sie doch aus dem ab-gelesenen Testament, das nicht allein den Söhnen ein großer vndt übermäßigervorttheil geschehen, Sondern das sie auch von ihrer IsAitims., so eis zurs ihnengebürte, mercklichen laecliret worden, Derowegen sie nicht vnbillig beides ihrevorige xrobsstabion hiemit zu rspskirön, dann auch ihre rechtliche notturftdarwider zu bedencken verursacht vndt ihnen vorbehalten haben wollen. Alsovndt fürs Andere könnten sie den Lehnserben nicht einräumen, das sie sichdes Erbes, bahrschaft und anderer mobilisn vor austrag der fachen allein an-maßen wolten, Sondern haben hergegen gebethen, das die ganze Erbschafftund was von mobilisn vorhanden, in ein richtig inusnturium gebracht, Auchder Schreiber dasjenige was er seid des Tsstutoris tode eingenommen be-