— -
24. Vertrag zwischen Otto von Tümpling und Jeremias Rittervon Crailsheim, betreffend eine Schuld Georg Otto's vonTümpling aus dem ungarischen Zuge.
Weimar, s60s Sept. s 6.Handschrift: Abschrift: Geh. Haupt- und Staatsarchiv Weimar, Abschiede,vol. XI. lot. 2HY—25^.
Des durchlauchtigsten :c. bekennen rc. als sich zwischen Jeremias Ritternvon Areilßhcimb, gewesenen obersten wagenmeister in Ungern, clegern aneinem vnnd Georgen Dtto von Tümpling doselbsten beclagten anderstheilsschulden halben irrnnge erhalten, welche vngeachtet beuheliche ins ambt Dorn-burgk derwegen ergangen, doch ihre abhelffliche maße nicht gegeben, das wirdemnach die partheien von beiden theilen heut dato anhcro in i. f. g. rath-stuben beschieden. Do dan Dtto von Tümpling der vatter neben beclagtenseinem söhne sowohl gemelter Ritter allerseits in der Person erschienen vnndfnrkommen, vnnd hatt anfenglich clagender Ritter antzeigen laßen, das ihmeabgedachter Georg Dtto von Tümpling mit 292 reichsthalern, so er ihme imvergangenen vngerischen zuge vorgesetzet, vorhafftet. Db er nun wohl nachTümpling kommen in meinunge itzt angetzogene schulden von beclagtens vonTnmxlings vatter zu fordern, wan ihn aber der söhn gebethen, das er, weilsein vatter ein harter man, dieselben zum theil vorschweigen solte, so wehre ererböttigk, was die mutter nicht betzahlen wurde, ihme darüber ein bekendtnuszugeben vnnd zutzustellen, als hette er von dem vatter mehr nicht dan ^sc>thaler gefordert, welche ihme damals sowohl so thaler von beclagtens mutternausgetzehlet, auch von ihr diese vortrostung geschehen, ihme dartzu noch22 thaler zu entrichten::, vber den rest aber der 90 thaler hette er von demsöhne ein bekendnus erlanget vnnd bekommen. Wiewohl er sich nun vorsehen,ihme solten die 22 sowohl die 90 thaler nach laut inhabender obligationrichtig? sein betzahlt wordenn, ininassen er dan zu vnderschiedenen mahlenKothen nach Tümpling geschicket vnnd hierdurch auch sausten große vncostenderhalben vfwenden mußen, wan aber die betzahlunge nicht erfolget, so hatter gebethen, deine von Tümpling vftzuerlegen, das er ihme die haubtsummaan berührten zweyen Posten beneben den Zinsen, vorseumnuß, schaden vnndvncosten, so sich nach inhalt vbergebener designation vff 2ss thaler erstrecketen,betzahln vnnd entrichten muste. Hierauff hatt der alte von Tümpling für-bringen laßen, das clagender Ritter zu ihme kommen vnnd wegen seines sohns^sc> thaler gefordert, welche er ihme damals bahr vber betzahlt, vnnd weil ervon ihme quitiret, ihme auch für sich nichts anheischig, als achte er sich ihmeetwas weiter zu geben vnd seine itzige Forderunge richtig zu machen nichtschuldig?, vnnd ob er wohl seines sohns bekendtnus vber 90 thaler in henden,er auch deßelben nicht in abrede, so hette er doch Key clagendem Ritter wegeneines pferdes, heerwagen vnnd dreyer rustunge, so er von seinem söhne vberabgesetzte von ihme vnnd seinem weibe empfangene tsc> thaler bekommen, ein
von Tümpling. II. Urk.-Anhang. S