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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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jegenforderunge, welche sich vormuge vbergebener liquidation vsf thalererstreckete, vnnd derowegen gedeihen, ihn darüber weiter nicht beschweren zulaßenn. Wiewohl nun dorauss die partheien von beiden theilen allerhandtsurbracht vnnd angetzogen, sonderlich aber cleger vsf seiner anfordernnge nichtalleine der haubtsum vnnd Zinsen, sondern auch angetzogener schaden vnndvncosten beruhet, so haben wir ihnen doch, was dißfals von nötten gewesen,zu gemuthe gefuhret vnnd durch vleißige vnderhandlunge, ein vnd zurede, soden xarteyen von beyden theilen damals geschehenn, es endtlichenu mitt beider-seits beliebunge dahin vorglichen: Weil der junge von Tümplings der obliga-tio» vber die neuntzig thaler gestendigk, auch die 22 thaler, so die mutier oberobbcruhrte so thaler zu geben gewilliget, noch hinderstendigk vnnd sie sowohlder söhn mit betzahlunge derselben in mors, gewesen, das der alte von Tumx-lingk an stadt seines sohnes nicht alleine angedeute zwo Posten der 9» vnnd2S thaler, sondern auch wegen des vortzuges ts thaler zins sowohl für diegeforderten vorseumnuß, schaden vnnd vncosten, so er vsf 222 thaler liquidiretvnnd angeben, 20 vnnd also in einer sum thaler dem Ritter morgendestages oder vbermorgen ohne sernern vortzugk bahr vber entrichten, er abercleger solche nehmen, das inhabende bekendtnuß vber die 9» thaler dem vonTümpling? zustellen vnnd ihn gebührlichen quitiren, auch darjegen alle seineZuspruchs vnnd sorderunge, so wohl was er sonsten mit dem jungen von Tümp-ling serners fortzihens halben zu thuu, gentzlichen schwinden vnnd fallen laßensolle, damit sie dan beiderseits zufrieden vnnd hierdurch dißfals allendthalbenmit einander gentzlichen vnnd zu gründe entschieden vnnd vortragen, auchdarneben erinnert worden, das einer dem andern hinfnro allen guthen vnndfreundlichen willen ertzoigen vnnd beweisen sollen. Souil aber des von Tümp-lings jegenforderunge anlanget, weil clagender Ritter solche wegen des pferdesvnnd Heerwagens nicht gestendigk, auch der rustungen halben berichtet, dasdieselben Key des von Tümplings freunde Joachim von der Ihon zu Gttewitz*stehen blieben, er auch solche nicht begehrete, als ist es dahin gerichtet, do dervon Tümpling dieselben haben vnnd zuentrathen nicht gedencket, das er solchean angedeutem orte vf sein vncosten abholen vnnd zu sich nehmen muge.Deßen rc. LiAnaturu Weimar am ^S. Lsxtsmdris anno

25. Gheberedung zwischen Georg Otto von Tümpling aus Pose-witz und Magdalene von Aalt? a. d. ch. Stedten.

Büttstedt, s603 Sept. 22.

Handschrift: Abschrift: Tiimpling'sche Lehen zu Stöben, tS825629 (vonWeimar nach Meiningen abgegeben).

Im namen der heiligen Göttlichen vnzerteilbaren ZZrcyfaldigkeit gottesdes Vaters, gottes des Sohns, vnd gottes des heiligen geistes Ahmen rc.

5- wohl von der Zahn auf Vttwitz, ein Nachkomme des Meißnischen Geschlechts von derGahna oder Zhana, welches schon um diese Zeit nach Schlesien ausgewandert war.