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lvie denn dein von TympiiuK hierinnen nnd über den Ungehorsam ver-möge des fürstl. Kauf-Briefes die Verbrecher gebührlich zu strafen zugelassenist und sollen nichts weniger die Anspänner und Hintersattler ihre Strafe, als5 gr. zu vertrinken, auch nachgelassen seyn.
Als auch der von TymplinZ in Gedanken gestanden, als ob ihme derRath in Zukunft, wie deine von Edersberg geschehen, das Bier vor seinenTischtrank in den Rathsbrauhanse zu brauen verweigert werden möchte, undaber uf sonderbare Befehl der Durchl. Hochgebor. Fürsten und Herrn, Herrnllollanu Drisärioii und llokmnn Wiiiisim, beyden Herzogen zu Lueklsen Ge-brüdern etc., Nunmehro Hochlöbl. und christlichen Gedächtnis;, durch damalsIhro fürstl. Gnaden gewesenen Amtsschösser Uromas Aseirirpxsu sui, äatoSonnabend nach Barbara ^nno ;SH9 ein klarer Vertrag und Abschied auf-gerichtet und durch hochermelde Herzogen zu Sachsen oorroxorirst und bestätigetworden, des Summarischen Inhalts, daß der von Edersberg seinen Tisch-trunk wie viel er dessen jährlich bedürftig in der Stadt Sulza, gegen Ablichtungdes Braurechts, was ein ander Bürger giebt, zu brauen Nacht haben solle,jedoch daß solches alle wege ^ Tage zuvor dem Rath angezeiget, damitdie gemeine Bürgerschaft an ihren Loos nicht gehindert werde, bei welchenes auch gelassen und bleiben soll, darüber sich denn oftcrwähnter der von?ymxiinA kein Bier an Rändeln es geschehe denn an Kranken und not-dürftigen Leuten zu verpfcnnigen, vielweniger ganze Fäßer in die Stadt Sulzazu verkaufen, es wäre es denn ein Ehrbarer in ihren Keller selbsten benöthigetund bedürftig, sonsten soll ihn gegen Ablichtung der gebührlichen Tranksteuerins Dorf und ufn Berg zu Hochzeiten und Kirmcßcn wenn sie es ferner nichtverzapften sowohl an fremde Grte zu verkaufen nachgelassen seyn.
Daß nun solche vorgeschriebene Punkte von aller dreyer Gemeinden Ab-gesandten in aufgetragener Kommission zu 'Weimar vor mir den Dommissarionicht allein gestanden und bekannt, sondern auch heut Dato ein ganzer Ehr-barer Rath sowohl auch die Unterthanen uf'n Berg und in Dorf-Sulza solcheFrohndienste zu leisten und sich jederzeit gehorsam zu verhalten erboten undzugesaget; Als ist dies also von mir den Amtschösser nnd hierinnen verord-neten Lommissario zu Papier bracht und oorroporirst worden, wie denn auchum mehrer Nachrichtung willen der von DympiivK und der Rath sein an-geboren Petschaft und ihr gewöhnlich Infiegel zu Ende hier aufgedrucket, undist dem von DympiinA sowohl Amtsrichter und Rath ein Dxkmxiar desselbigenbehändiget und zugestellet worden.
Geschehen und geben zu Laisa den tSiL! Ootodsr anno 15599.
(D, S.) (D. L.)
Der Rath. D. D. Dörstsr, Amtsschösser
zu Kossia.