an Holz, Stein, Leimen, Kalk, Schindeln, Latten und andern so zu Bau gehörigdie Dienste allein zu leisten verpflichtet, dargegen der von Tümpling denHand- und Hferdcfröhner jeden Tag ein Stück Brod, Vier Pfennige würdig,und einen Käse zu geben schuldig, wie denn auch in der Henfnhre all undjedes Anspannen ein Strohseil voll Heu aus jeden Wagen neben obberllhrtenAbendbrot gefolget würde.
Wenn auch ein Bäcker mangelt, so soll der Junker denselben anzunehmenund der gemeinde Bürgerschaft zu präsentiren Macht habe», doch anderer Gestaltnicht, denn daß derselbe einen ehrbaren Rath gebührlichen Vorstand mache,da er einen oder den andern sein Gut verderbte, daß solcher uf Erkenntnißgestellet und so er strafbar befunden, es dem Junker angezeiget werden solle,der sich erboten, nach Befindung hierinne gebührliche Änderung und Verord-nung zu machen, insonderheit soll dem Bäcker eingeleget werden, den Vfenmit übermäßigen Kuchenbacken nicht zu beschweren, so soll auch der Bäckerdenjenigen, die braten laßen und eigene Esche halten, kein Bratfett nehmen,sondern den Nachbarn ungemindert dasselbige folgen und sich an den Geschenke,so sie vor Alters gereichet, begnügen laßen.
6.
Als auch ein großer Mißbrauch, daß die Unterthanen ihr viehe zur Un-zeit durch ihre Kinder kuppeln und die Kühe in die Mandeln führen undhüten laßen, da doch diejenigen so dessen die Menge und mchrentheils Ackerhaben nicht thun können, dadurch sie nicht allein Abbruch an liegenden Getreideleiden, sondern überdies dem Hirten Schuld geben müssen, da es doch nichtverdienet, wieder dessen sich der von Tümpling, welcher jährlich einen ScheffelKorn Jenaisch Gemäß geben muß, zum höchsten beschweret, so ist es dahingerichtet, daß alle drey Gemeinden gewilliget, solch Kuppeln gänzlich abzu-schaffen und kein viehe zu treiben bis die Felder gänzlich geräumet undmänniglich kein Schade widerfahren möge, dessen dann der von TümpIiuKsowohl dieses neben denen zu halten sich erboten, daß er den Jenaer Kornjährlichen auch willig reichen wollte;
Wann aber des von TümpIiuKs Schäfer in die Stoppeln darin keinSchaden geschehen kann hüten würde, so soll den Nachbarn ein paar Tagezuvor angezeiget werden, damit die nachläßigen Hauswirthe ihre Mandelnunterdessen abschaffen und zu Hause führen mögen; des Junkers Wiesen abersollen hiermit nicht gemeinet seyn, sondern solchergestalt ausgezogen, daß erdieselben abzuhüten oder abfressen zu lassen seines Gefallens Macht haben soll.
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Die Lindelohe Wiese seyn die Probstey Männer zu Berg-Sulza und DorfWeicha alleine aufzusammeln schuldig an Heu und Grummet, dargegen ge-bühret ihnen von Heu eine Tonne Bier und eine Mahlzeit, von Grummetaber eine halbe Tonne Bier zu vertrinken, es stehet aber den Junker frei, ober ihnen solch Geschenke geben oder Heu und Grummet auf seine eigene Un-kosten ausmachen lassen wolle.