Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
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angeboren Bettschafft hie zu ende uffgedruckt und mich mit aigener Handunterschrieben. Gcscheen zu Tümpling? den z.?elzruarii ^rc>. :c. Y5.

(I/. 8.) Vis Gtto von Thumplingk

meine hant.

29. Julius von Dachröden auf Heiligenkrcuz bekennt, daß Ottovon Tümpling in seinen mit Thomas von Denstedt aufHeusdorf am 2. Januar f39ö über Berg- und Stadt Sulzaabgeschlossenen Aaufvertrag eingetreten sei.

Sulza, s593 Juni 28.Handschrift: Abschrift: Acta des Hofgerichts zu Jena:In Sachen HansGeorg und Hans Gswald von Tümpling, Gebrüder, zu Bergsulzawider Johann August Gotter, Amtsschreiber zu Tainburg, zsqs."

Ich Julius von Dachrod, für mich meine Mannliche Leibes LehenßErbenvndt Erbnehmen, bekenne vndt thue kundt gegen männiglich, demnach ich ver-schiener Zeit mit dem Edlen vnndt Ehrenvesten Tham von Vinstedt zue Sultzavinb sein Lehen vndt Ritterguth einen richten Lauf vinb vnd vor zssso ff.laut der darüber aufgerichteten Verschreibung geschloffen, solchen Tontract Ichauch meines theilß alß ein ehrliebender von Adelt gerne halten wollen, woh-ferne mir nicht andere vngelegenheiten vnd sonderlich dieses eingefallen, daßmir der verkauf meines Gnhtß heiligen Treütz zuerück gangen vnnd sonstender erwartenden Gelder vngelegenheit entstanden, daß Ich vnvmbganglichverursachet worden, solch mein erkauft Guth Sultza in andere Wege zue be-geben vnd dardurch mein versetzten adelichen trew vnd Glauben zu lösen.

Daß Ich mit meinem freundlichen lieben Schwager vndt Gevatter, demauch Edlen vnnd Ehrenvesten Gtto von Tümpling doselbsten solchermaßen ge-schloßen, daß Er mir wiederumb zssso fl. dorfür gegeben, inn meinen mitTham von Vinstedt abgeredeten Rauf getreten, Allermaßen Er solcheß vonmeinem gnädigen Fürsten vnd Herrn erkauft, darauß auch nichtß versetzet ve»kaufft oder verpfändett, vnnd dieselbe Laufverschreibung inmaßen Sie auf Ihngericht accextiret vnnd angenommen, hatt derowegen obgemeltor der vonTümpling alßobaldt mir, dem von Dachrodt, 2z^c> ff. Paar geldt an gutergangkhafter lMntze außgezahlet, die hinterständigen 58go fl. soll vnd will dervon Tümpling, sobaldt die Lehen von dem von Vinstedt aufgelaßen vndt Eran dießelbe bei Fürstlicher Regierung gebracht wirdt, an Paaren Gelde vnnddann zsoo ff. an Schuldverschreibung ohne Hinderung vberantworten, denNachstandt der qoso ff. aber soll vnd will der von Tümpling folgender gestaltbezahlen, Alß 300 ff. soll Er bey Bürgermeister Jacob Schrötern zu Weimarauf Wephenachten schierstkünftigk beneben gebücrlicher Verzinsung von clatoauf ein halb Jahr richtig? machen vnnd noch 20» fl. paar Geldt außzahlenoder mit bekenntlicher Schuldverschreibung ersetzen, die nach folgenden Z0S0 ff.