— 3 —
begnügen getragen vnd es daran» erwindcn laßen, wie ich dan dasselbige vondato entwidder zunorczinßen oder auff ausgehendes Michaelis-niarck endlichenzu entrichten mich erpotten vnd noch thuen entxiethen, welchs ich doch auffe. f. g. gnedigliche erkentnns wirckliche cautionn meins dritten teils inhabendengutt zu caution oder deßhalben den erben desselben Werdens doch auf fürstlichetax vud ermesfung angexotten will. Souil aber der dachunge belangende ist esnitt an, das vom vngewitter ein stall vorfallen, auch widerumb gebawet wor-den; wie ich dan auch das wonhaus in wissentlichen haldung der vortracht nachinwendig außgehender zeit, wie den auch die schindel albereit vorhanden», zubessern. Die beclagung des Weingartens, der sechster, dungunge auch der wießenvnd Holstes betreffende bin ich nicht gestendig, mack darin vnd vff e. s. gnadenzuvorordenten comissarien besichtigung dulden vnd leiden. Der sechtzigk guldenn,so sie vor mich des erschiessens etc. ausgeben bin ich gestendigk; dieweil sieaber etliche jhar nach des vatters tode gottseligen das gutt gebraucht vnd abe-genutzet, vorhoffe ich, das meins dritten theils halben der gutter mehr dan diesechtzigk gülden sein eigenomen, derhalben billich daran defalcirt. Ich kan daraussowol an der belegung nicht anders ausnemen vnd vorstehen, dan das sie michdurch ermeltte erschissunge, so doch mitt hoch obrigkeit recht vnd freundschafftvorglichen, e. f. gnaden als mein gnedigen landsfursten vnd Hern zuuorvnge-limxffen vnd in vngnaden gerne zu bringen Vorhabens ist, bin aber hochzuuorsicht, e. f. g. werden, solchs vnangesehen, mein gnediger landsfurste vndherre in allen gnaden sein vnd bleiben. U?as das ander langweilig? geschwestenach der lenge inhalts, stelle ich dieselbigen alle auff fürstlichen zuuorordentencommiffarien vnd derselben besichtigung. Das ich auch gutter erkaufst, das habeich fromen leutten, die mir darzu geholffen vnd gedienet, zu dancken. Das siemich aber ober xilligkeit beschuldiget vnd darmit nachmals in vngnaden zubringen vormeint, als sollte ich den vortrack mehr aus spielen vnd leichtfer-tickeit nicht gehaltten, vnd ein geldstraff verwegen furder zu halten pittens ist,mus ichs dahin stellen vnd der zeit beuhelen, bin aber nochmals vnderthenigerHoffnung, e. s. gnaden werden es an meiner billichen erpietung, so ich ihrdenn Vormunden vnd beschwertungen ihe vnd alzeit gethan vnd mich noch zumvberslus thuen erpieten, gnedigklich erwenden laßen. Das ich nach ausgangwalpurgis den erben das gutt einzureumen vnd mein dritten teilt ihnen thneanxietten, wem alsdan die vbermas zugehen vnd eigenn wirt, werden die Herncommiffarien in wissenden besichtigung wol zu entscheiden wißen. Auff deninhaltt der ander supplication thue ich e. f. g. als berichten, das ich meinesdritten theils des guttes wall leiden mack, das derselbige gleichsfals meineleibliche geschwister außgesteuort werden möge, den nun hinfort meiner brudereiner selber mundigk, ist an e. f. gnaden mein vndertheniges pitten, e. f. gnadenwollen gnediges einsehen haben, dieweil der (ei)ner mundig, das solche guttermöchten geteilet werden, dan so ich es widerumb lenger auf einen solchen be-schied ader pachtg(eld) behaltten sollte, muste ich zu einem armen gesellenwerden. Domit aber, gnediger fürst vnd herre, die fachen vnd vormeinte ge-brechen besichtiget vnd auss förderlichste entscheiden werden mögen, als ist meinvnderthenige vnd gehorsame pitt, e. f. g. wolde mir so gnedig erscheinen vnnd