boren nahen freunde vnd mir seiner sthieffmutter vngebörliches vornemengegen im angezeigt, daruff ich im nach meinem vorstände darinnen gerattenvnd beistandt zugesaget. Daruff, gnediger fürst vnd herre, weill mir Gßwaltsvon Thunllinges Rinder gar sehr nahe der gesipp nach mit freundtschafft vor-wantt vnd die fraw gar nichts, so wolt mir gar nbell nachgesagett werden,das ich wider die Rinder ritte ader handelte; Verwegen ist ahn euer fürstlichgnade mein vndertheniges vnd fleißiges bitten, euer fürstlich gnade wole michmit solicher formschafft gnediglichen vorschonen. Das vmb euer fürstlich gnadebin ich vudertheniglichen zu nordincn crpottigk.
Dattum sonabeut nach Nurtlliui ^o. llomini sbo. ZSS;. jars.E. f. g. vnderthenigervnd gehorsamer
Wolff von Gotfort zu Tostorff.
Äußere Aufschrift:
Dem durchleuchtigen, hochgeboren surften vnd Hern, Hern Iohaus Fridrichdem mitler, hertzogen zu Sachssen, langgrauen in Düringen vnd marggrauenzu Meissen etc., meinem gnedigen surften vnd Hern.
5. Otto von Tümpling vertheidigt sich bei Herzog JohannFriedrich gegen die Anklagen seiner Stiefmutter.
s360 Sept. 6.
Handschrift: Lrnestin. Gesammt-Archiv Weimar, Rex. VA v. Tümpling,„Schriften betr. die Streitigkeiten zwischen Otto von Tümpling einer-seits und seiner Stiefmutter sowie ihren rechten Rindern bezw. derenVormunden andrerseits, zssz/öl, zsss", Original, von der Handeines Schreibers, mit Vtto's presse!.
Durchlauchtigster, hochgebornner surft, gnediger herre! Euer fürstlichengnaden seint meine vnderthenige, treu vnd stett gantz willige gehorsame dinstealzeit beuornn, gnediger surft vnd Herr!
Was an e. f. g. Angnes vonn Thumplingk zur Naumburck clagende ge-supplicirt, habe ich aus gnedigen zugestellten supplication vnd inhalts des langengeschwetz, dormit sie ihe e. f. g. verschonet haben sollte, gnugsam vorstandenvnnd kan e. f. g. zu ablehung derselben vnd zum warhafftigen kegenberichtHinwider supplication nicht vorHalden, das ich den vortrack ihe vnd allewegein allen puncton vnd artickeln nachzukomenn willens geweßen, was aber ausser-halb des Indens^, gedencke ich mith vorgehenth protestation serner nitt ein-zulassenn.
vnnd anfencklich souill des pachgeldes belangend das nitt auskom(m)ennkan, vorhoffe ich nicht, das darumb den vortrack zuwider gehandelt oder ver-wegen mißgehandelt, angesehen das die Vormunden nicht aufs mich gedrungen»vnd do es gleich geschehen, solch? bei meinen, gutt vnd erfarlichen erxietten
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