Druckschrift 
2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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belehnschast an seines Vetters Veit Ludwig (Otto Friedrich warja dauernd abwesend in Ariegsdiensten)Rittergut Stadt Sulza"gebeten. Ani 2H. Januar (67? wird ihm darauf zu Weimar zurWilhelmsburg ein Lehnsbekenntniß darüber ausgestellt, daß er dieLehn über das Rittergut Bergsulza und die gesammte Lehn undMitbelehnschaftan seines Vettern Veit Ludwig von Tümpling zuStadt Sulza Rittergut daselbst und dessen pertinentien" in Personwirklich empfangen und gewöhnliche Lehnspflicht abgelegt habe(Weimarisches Staatsarchiv, das Rittergut zu Stadt Sulza betr.,(672 (7(6). Nach dem Tode des Herzogs Johann Trust ((633)wurde er endlich von Herzog Wilhelm Ernst am 7. Mai (68Hmit Bergsulza belehnt.

Der Besitz in Stadt Sulza schied somit jetzt aus dem MitbesitzHans Oswald's aus.

Wie aus dem Aaufvertrage 6. <Z. Schieben (. Februar (675,durch welchen Veit Ludwig Stadt Sulza ohne Inventar für 5000 fl.an seinen Schwager Wolfgang David von Raschau verkaufte, her-vorgeht, setzte sich das Rittergut Stadt Sulza aus Folgendem zu-sammen: Wohngebäude, Scheunen, Ställe, Gärten, Felder, Wiesen,Fischwasser auf der Ilm, Schäferei, Schasställe, Triften, Gehölze,Niederjagd, Pferd- und Handfrohnen sowie Dienste, endlich dieBackhäuser zu Stadt und Dorf Sulza (von ersterem gehörte aberseit der Theilung vom 3. Juli (6(0 ftz zu Posewitz).

Wie Wolf Friedrich und Wolf Heinrich, die Söhne desam (5. März (672 zu Zeitz verstorbenen Adam Friedrich a. d. H.Posewitz, und die vier Söhne Philipp Heinrich'? a. d. H. Tase-kirchen, so war ja auch Hans Oswald an Stadt Sulza mitbelehnt.Letzterer hatte, wie aus einem Schreiben vom (3. März (675hervorgeht, auf Stadt Sulza einen Lehnstamm im Betrage von6000 fl. behalten. Gr protestirte daher zunächst gegen den Ver-kauf dieses Rittergutes, zumal er behauptete, ein Prioritäts-Sue-cessionsrecht an ihm zu haben,ob nun wohl", wie er an: