Lehn „an seinen Gütern zu Stadt- und Bergsulza" sowie die ge-sainmte Hand und Blitbelehnschaft an seiner Neffen Otto Friedrichund Veit Ludwig „Antheil zu Stadt- und Bergsulza", an seinesBetters Philipp Heinrich Gütern zu Tümpling, Tasekirchen undHeiligenkreuz (letztere Güter seit (662 bezw. (663 Tüniplingisch)und an seines Vetters Adam Friedrich Gut Posewitz (LehnsaktenStadt- und Bergsulza (607—(670). Am 22. April (66Y starbHerzog Friedrich Wilhelm und nachdem ihm am (5. Juni seinHofmarschall Philipp Heinrich von Tümpling im Tode gefolgtwar, wurde Hans Oswald von der Vormundschafts-Regierungdes zwölfjährigen Herzogs Friedrich Wilhelm III* an: 5. Februar(670 wiederum belehnt bezw. mitbclehnt.
Der junge Herzog kam überhaupt nicht zur Regierung, da erschon am (H. April (672 starb. Sein Land fiel an Ernst denFrommen von Gotha, welcher wiederum den vierten Theil anseinen Neffen Johann Ernst II. von Weimar abtrat. In dieserTheilung von (672 kam Tümpling, Posewitz, Zöthen, Tasekirchen,Heiligenkreuz und Schieben an Gotha, während Berg- und StadtSulza an Weimar fiel, so daß Hans Oswald von jetzt an dieLehn in Weimar zu suchen hatte.
In demselben Jahre (672, und zwar zu Beginn desselben,wird, wie schon bemerkt, zwischen Hans Oswald und seinenNeffen Otto Friedrich und Veit Ludwig die Theilung in Berg-sulza und Stadt Sulza erfolgt sein. Am 27. November (672 hatteHans Oswald den Herzog Johann Ernst um Rekognition überdie Hauptlehn an seinem Rittergut Bergsulza und über die Nlit-
* In seinem Testamente hatte der Herzog den ältesten und den jüngstenBruder seiner verstorbenen Gemahlin Magdaleue Sibylle, den Kurfürsten Jo-hann Georg II. und den Herzog Moritz zu Zeitz, zu Vbervormllndern, PhilippHeinrich von Tümpling, den Or. zur. Johann Thomas, den Kanzler HansDietrich von Schönberg, Turt von Löser und den Landschaftsdirektor HeinrichHildebrand von Einsiedel zu Ilntervormündern ernannt — vergl. den S.erwähnten Aufsatz über Philipp Heinrich von Tümpling —.