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2 (1892) Bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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clar Verfahren daß niemandt den andern an seinen wolhergebrach-ten Vndt erhaltenen ehren, guten nahmen, credit Vndt reputationsol schinipflichen antasten, injuriren Vndt schinehen, so hat sich dochdeßen Vngeachtet Vndt vnbetrachtet Aühn törstiger Vndt frevel-haftiger weise Vnterstanden Johann Aeppich Pfarrer zu Berck-sultza ... mich injuriret Vndt ehrenrührischer weise angetastet, daßich also ohne Verweißlichen rühm zu melden ein bekandter redt-licher wolbeseßener Von Adel lieber leib Vndt leben Vndt alleswas ich habe Verlieren, alß diese grobe Vnverschembte injurienVndt calumnien auf mir ersitzen Vndt Vngeandet lassen wolle."

Er bittet das Hofgericht, ihn,wieder den ehrenschänder"rechtlichen summarischen proceß zu verstatten, ihn ucl roooAnosoon-llum seiner eigenhändigen Einlage zu dem Hofgericht Oouli zucitiren, ihn zu veranlassen, vor öffentlich gehegtem Gerichte eineAbbitte zu thun, Revers auszuantworten, (Laution zu bestellen undihnandern dergleichen frevelern Vndt ehrenschändern zur abscheu"mit einer Strafe von 200 Goldgulden zu belegen.

Zu diesem Zweck stellte er für den Hofgerichtsanwalt WilhelmSteinach eine Vollmacht aus und besiegelte und unterschrieb die-selbe cl. Z. Würchhausen 2H. August so:

Den genannten Pfarrer zog man s6HZ todt aus der Saale.Er wurde am H. März in Dorndorf an der Brücke begraben (Orts-Ehronik von Bergsulza, s3H2).

Was Hans Georg's Beziehungen zu Stöben betrifft, so sindüber dieselben nur die oben gedachten Schreiben vom 23. Novem-ber und 6. December s63s erhalten geblieben. Er scheint dann