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Die Brüder werden dann wohl belehnt worden sein, allein esist keine Urkunde darüber übrig geblieben. Die betreffenden Aktenweisen eine Lücke von zehn Iahren auf.
Erst im Jahre (6H5 begegnen wir in ihnen wieder HansGeorg. Herzog Johann Philipp war ani f. April (659 und vorihm waren Otto Friedrich und Philipp Trust II. von Tümplinggestorben. Hans Georg bat daher den nunmehrigen HerzogFriedrich Wilhelm II. 6. 6. Würchhausen 2-5. Juli (6^5 umAnsehung eines Tages zur Tmpfängniß der „von meinem, seel.Brüdern Otto Friedrichen und Philip Trusten von Tümpling vfmich verfallene Lehen." An, 2. September (6HZ wurde er darauf
— und ebenso sein einziger noch lebender Bruder Hans Oswald II.
— zu Altenburg belehnt, und zwar, wie es heißt: „die lehen seinsAntheils" (also V2) „an denn manlehngütern Sulza und Stobensowohl der gesambten Hand an seiner Vettern und Bruders, Ru-dolph Albrecht's, Wolfs Thristoph's und Hanß Oßwaldt's von Tümp-ling guter" (also an Tümpling und Leislau, an Posewitz und anHans Oswald's Hälfte an Sulza und Stöben). Die beidenBrüder nennen sich bis zum Tode Hans Georg's immer: „Ge-brüder, auf Berg Sulza," und zwar auch noch in dem zwischenihnen und den drei Gemeinden Sulza an, 50. Mai 5 656 zu StadtSulza unter Mitwirkung der Tommissarien, Burkhardt Levin vonWolframsdorf auf Wormstedt, Christoph Philipp Richter, Professorund Assessor des Hofgerichts und Schöppenstuhls zu Jena, undCaspar Schmidt, Amtsschosser zu Roßla, vereinbarten Receß, be-treffend den Tümpling'schen Bäcker zu Stadt Sulza, JeremiasJauch (vgl. den Verbürgungsbrief betr. den Bäcker Cyriak Meyervom 5. Mai (6(5, s. 526), die Tümpling'schen Schäfer, die ge-ineinsame Aoppeltrift, die Tümpling'schen Crbgerichte in den dreiSulza, die Fischerei in der Ilm, die Hasenjagd, die Hand- undPferdefrohnen u. a.
Die Theilung in das Rittergut Berg- und das Rittergut