„Als er", so fährt die Leichenpredigt fort, „nach Vollendungdieses Kriegs abgedancket ward, ließ er sich unter des Herrn Ritt-meister Pflug Compagnie, welcher dennemärckische Bestallung an-genommen, vor einen (Lorporal werben und bestellen. Als dieserKrieg auch ein Loch gewahn hat er dorauff (zu Heringen) beyder durchlauchtigen hochgebornen Fürstin und Frauen Clären ge-bohrner Herzogin zu Braunschweig und Lüneburgk, Gräffin undFrau zu Schwarzburg :c. Frauen Witbin ins vierde Jahr voreinen Cammer-Juncker aufsgewartet. Wie er sich an diesen: herr-lichen Hofe bedienet gemacht, bezeuget genungsam diß, daß hoch-gedachte Ihre Fürstl. Gn. ihn vielmahls schriftlich, auch petriPauli I.rwo (652 persönlich besuchen, ja bey diesem Begängnüßdurch deroselben Abgesandten Herrn Wölfl Dittrich Marschalgenaufl Burgkholzhausen und Ahlstedt in Gnaden parentiren lassen."
Während Hans Georg an dem Hofe zu Heringen weilte,schritt sein Vater, nach vierjähriger Wittwerschaft, zu seiner zweitenChe, indem er am (6. Juli (627 mit Juliane Sophie von Mar-schall a. d. H. Ophausen und Herrengosserstedt sich vermählte. Seinedrei jüngsten Kinder Dorothee, Hans Oswald II. und Philipp
* Am 27. August tS26 hatte Tilly bei Lutter am Barenberge (beiMolffenbüttel) Christian von Dänemark besiegt. In der Berliner ZeitungNr. 2Z von :S26 hatte es schon „ans Magdeburg vom 27. Ulaji ^626" ge-heißen: „Heute ist ein Kaiserlicher Herold in seinein Habit, hinten und vornenmit dem Adeler, ganz staatlich auf einem Pferde, mit 2 Heerpaukern unds Trommetern mit 20 Pferden allhier früh vor 7 Uhr ankommen, von» Thorvon den Rathsoerwandten angenommen, in die Stadt mit Soldaten begleitet,den Tag vorher aber ein Kaiserlich Schreiben, so wohl vom General von Fried-land an den Rath allhero insinuiret und also vom Kaiserlichen Herolde Kaiser-liche avooatoria, öffentlich untcr'm Rathhause affigiret des Inhalts, innerq Machen die Armada niederzulegen, das Volk abführen, und daß alle hoheund nidrige Gfficirer, darunter auch die fürstlichen Personen mit gemeinet,abgefordert sein sollen, in dessen Ungehorsam alle ingesamt in der Acht undGberacht sein sollten und ihre Haab und Güter Jedermann freigegeben selbigeeinzunehmen."
Den Ständen war hiermit also befohlen worden, ihre Uuterthanen ausdem Heer des Däuenkönigs abzurufen.