230—23() lange Jahre Vormund der vier Brüder Georg, Rudolf,Burkhardt und Heinrich gewesen. Biese waren ihm, wie wir ge-sehen, mehrfach verpflichtet, allein die drei ältesten der Brüderstarben vor ihm und als dann auch Otto starb, war das Schuld-verhältniß immer noch nicht gelöst, so daß aus seine Söhne dieForderungen an die Schenken, besonders an Burkhards? Wittwe,Agnes geb. Gräfin von Eberstein (Burkhardt war als Oberst-kämmerer des Aurfürsten Christian II. am 2. September (603 zuDresden gestorben) und an Heinrich, welcher erst am (8. Juli (626starb, übergegangen waren.
Otto hatte zuletzt am 2ß> September (60H Burkhardt, alsoein Jahr vor dessen Tode, ^(500 fl. geliehen, wofür der Rurfürstam 8. October die Verpfändung von drei der besten Dorfschasten anOtto auf ein halbes Jahr genehmigt hatte (S. 98). Auch noch andereSummen hatte er theils Burkhardt, theils Heinrich geliehen. ImTheilungs-Receß vom 3. Juli (6(0 war, wie wir sahen, auch nochvon (000 sl. die Rede, welche Otto an Heinrich geliehen.
Als Abschlagszahlung auf jene ch300 fl. zahlte nun Burkhards?Wittwe zu Frauenprießnitz am H. Februar (6(2 (000 fl. an HansOswald und Rudolf Albrecht aus (Georg Otto war also amH. Februar schon gestorben). Wie diese Abzahlung in dein späterenProzesse Wolf Christoph'? gegen seinen Oheim Rudolf Albrechtnoch Gegenstand des Streites wurde, wird in der Geschichte derHäuser Posewitz und Tümpling (Casekirchen) — Bd. III — dar-gelegt werden.
Hans Oswald selbst hatte noch in den Iahren (6(3—(62(eine Iagdstreitigkeit mit Heinrich Schenke (auf Nieder-Trebra).
In: hosgerichtsarchiv zu Jena, R00. 7( Nr. (336, liegendrei darauf bezügliche Stücke. Am 27. November (6(3 bevoll-mächtigt Hans Oswald, nachdem er vor dem fürstlich sächsischengemeinen Hofgericht „wegen zugefügten eintragks vndt turliativnan bejagung hetzung des höltzleins Löbichen" verklagt worden,